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RENFE verliert seine Marke AVE

28/04/2017
| José María Busqué, Baker Tilly Abogados
RENFE verliert seine Marke AVE

Das Gericht der Europäischen Union hat am vergangenen 5. April die Berufung seitens RENFE, das spanische Eisenbahn-Verkehrsunternehmen, gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) bezüglich der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke AVE (eine Abkürzung für das spanische Hochgeschwindigkeitsnetz) für Landfahrzeuge und –geräte (Züge, Fahrräder, Wagen, usw.) abgewiesen. Diese Nichtigkeitsentscheidung wurde am 4. Februar 2014 im Rahmen eines von dem deutschen Hersteller von Elektro-Fahrrädern, Herrn Stephan Hahn, und Inhaber der deutschen Handelsmarke “ave” für Landfahrzeuge und –geräte, eingeleiteten Verfahrens erlassen. Das EUIPO ist dabei davon ausgegangen, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken besteht und daher wurde dem Antrag auf Teilnichtigkeit, bezogen auf die oben genannte Kategorie,  stattgegeben. In dieser Nachricht ist insbesondere ein – perfekt vermeidbares – formelles Detail wichtig, zumal RENFE’s Beschwerde gegen die Entscheidung des EUIPO abgewiesen wurde, da diese nur in spanischer Sprache eingereicht worden war, und RENFE abgelehnt hatte, die Beschwerde übersetzt auf Englisch einzureichen, obwohl es eine Frist von 1 Monat hierfür erhalten hatte. So wies das Gericht der Europäischen Union die Argumente von RENFE ab, da es in Verletzung der einschlägigen Vorschriften, welche besagen, dass Englisch als Sprache des Verfahrens gilt, eingereicht wurde. 

Allerdings hat die spanische Einrichtung darauf hingewiesen, dass die Teilnichtigkeit, die nun rechtskräftig ist, nicht verhindern wird, dass RENFE weiterhin ihre Marke AVE im Verkehr benutzt, da diese Marke in der Kategorie der Personenbeförderung eingetragen ist. Daher bleibt abzuwarten, ob nach dieser Teilnichtigkeit Herr Hahn versuchen wird, RENFE die Nutzung der Handelsmarke im Verkehr zu verbieten.

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