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Reform des spanischen Arbeitsrechts 2022

31/01/2022
| Karl. H. Lincke
Reform des spanischen Arbeitsrechts 2022

Zu Jahresbeginn trat eine Reform des spanischen Arbeitsrechts in Kraft. Diese soll Beschäftigungsstabilität gewährleisten und den Arbeitsmarkt nachhaltig umgestalten.
Grundlegend versucht der Gesetzgeber diese Ziele in fünf Bereichen zu erreichen:

  • Befristete Arbeitsverträge
  • Tarifverträge
  • Ausbildungsverträge
  • Subunternehmensstrukturen
  • Kurzarbeit

Befristete Arbeitsverträge:
Um dem Problem der befristeten Arbeitsverhältnisse in Spanien Herr zu werden, wurde eine Limitierung von Werkverträgen beschlossen. Befristete Arbeitsverträge sollen gemäß Art. 15 ET nur noch in zwei Ausnahmefällen zulässig sein:

  • Für Arbeiten die ihren Umständen oder Natur nach darauf angelegt sind.
  • Für die Einstellung von Vertretungskräften.

Tarifverträge:
Hinsichtlich der Tarifverträge gilt seit Anfang diesen Jahres der Vorrang der firmeninternen Vereinbarung, sofern die in den branchenweiten Tarifverträgen vereinbarte Vergütung nicht höher ist.
Zudem wurde das Modell der „ultraactividad“ wieder eingeführt, wodurch bestehende Tarifverträge nicht durch Ablauf ihrer Frist erlöschen, sondern bis zur Unterzeichnung eines neuen Tarifvertrags weiterbestehen.

Ausbildungsverträge:
Zum Zwecke der Ausbildung sollen zwei verschiedene Möglichkeiten geschaffen werden:

  • Ein duales System im Wechsel von Ausbildung und Arbeit.
  • Eine Möglichkeit zum Erlangen von Berufspraxis.

Für diese Verträge sind vor allem mindest und maximal Laufzeiten vorgesehen, um den Ersteinstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen und einen Missbrauch zu verhindern.

Subunternehmensstrukturen:
Gemäß Art. 42.6 ET soll nun auch für Angestellte in Subunternehmen ein Tarifvertrag gelten. Dieser richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers.

Kurzarbeit:
Des Weiteren soll der Mechanismus zur Ermöglichung von Kurzarbeit (ERTE) angepasst werden und eine Unterstützung für eben solche Kurzarbeit durch den Staat ermöglicht werden (RED).

  • ERTE
    Art. 47 ET ermöglicht es Unternehmen aus wirtschaftlichen, technischen, produktionsbedingten sowie aus Gründen der höheren Gewalt die Arbeitszeiten, um bis zu 90% zu verkürzen. 
  • RED
    Gemäß Art. 47 bis ET gibt es zwei Modelle, um Kurzarbeit zu ermöglichen. Ein branchenübergreifendes Modell, um auf makroökonomische Schieflagen reagieren zu können und ein sektorales Modell, welches einen Wandel in einer Branche durch Umschulungen aufzufangen versucht. In diesen Fällen können die Unternehmen staatliche Unterstützung für die Lohnzahlung bis zu 60% erlangen.

Gesamtbetrachtung:
Die Reform des spanischen Arbeitsrechts setzt auf verschiedensten Ebenen an und versucht verschiedene Probleme des Arbeitsmarktes anzugehen. Ob sie sowohl in der Behebung aktueller Probleme als auch in der Vorbereitung auf zukünftige Probleme wirksam sein wird, bleibt abzuwarten

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