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Reform der spanischen ZPO zur Bekämpfung von Hausbesetzungen

29/06/2018
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Reform der spanischen ZPO zur Bekämpfung von Hausbesetzungen

Am vergangenen 12.6.2018 veröffentlichte der spanische Staatsanzeiger (BOE) das Gesetz 5/2018 vom 11. Juni über die Änderung der spanischen Zivilprozeßordnung. Die Änderungen, die das Gesetz einführt, sollen dazu dienen, neue Mechanismen zu schaffen, mittels derer rechtmäßige Eigentümer oder Besitzer den Besitz von besetzten Häusern und Wohnungen zurückerlangen können.

Das bisherige Verfahren der ZPO war für Fälle gedacht, in denen der Nutzer der Immobilie im Besitz eines Titels für die Nutzung ist, z.B. ein Mietrecht, Wohn- oder Nutzungsrecht, oder “Tenancy at will” hat und deswegen nutzerfreundlich war.

Bei einer Besetzung oder illegalen Besitzergreifung hatte der Eigentümer oder Mieter nicht die Möglichkeit den Besitz auf schnelle und effektive Weise zurückzuerlangen. Diese Möglichkeit ist nun, zumindest auf dem Papier, dank der Gesetzesänderung gegeben:
Eine natürliche Person, die Eigentümerin (oder rechtmäßige Besitzerin aufgrund eines anderen Titels) einer Immobilie ist, kann bei Gericht, im Rahmen des mündlichen Verfahrens, die unmittelbare und vollständige Rückübertragung des Besitzes beantragen, wenn ihr der Besitz ohne ihr Einverständnis entzogen worden ist. Die Klage kann ferner allgemein gegen die Besetzer gerichtet werden, ohne daß eine Identifizierung der Besetzer (die sich meistens sehr schwierig gestaltet) erforderlich ist. Die Zustellung erfolgt an denjenigen, der die Immobilie besetzt hat, und zwecks Identifizierung des Zustellungsempfängers, kann die Person, welche die Zustellung vornimmt, von Bediensteten des Gerichts begleitet werden.

Die Besetzer der Immobilie müssen dem Gericht innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung den Titel vorlegen, der sie zur Nutzung berechtigt. Wenn sie dies nicht tun, wird der Richter die sofortige Räumung und Übergabe der Wohnung an den Kläger anordnen.

Aus unserer Sicht ist dies eine interessante und notwendige Gesetzesänderung.

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