Rechtsnatur und Anwendung der FIFA-Regeln in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

In einem kürzlich ergangenen Urteil in zweiter Instanz hat sich das Regionalgericht Madrid zur Rechtsnatur der Vorschriften der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) und insbesondere zu den rechtlichen Folgen von Vertragsklauseln geäußert, welche gegen die FIFA-Vorschriften verstoßen. Obwohl es sich um ein Urteil im Bereich des Fußballs handelt, sind seine Schlussfolgerungen auch auf die Vorschriften anderer nationaler und internationaler Sportverbände anwendbar.
In dem Verfahren fordert eine Spielerberatungsagentur von einem Fußballspieler 500.000 € als Schadensersatz wegen Verletzung des zwischen beiden Parteien geschlossenen Vertretungs- und Beratungsvertrags, welchen er einseitig gekündigt hat. Das erstinstanzliche Urteil gab der Klage der Sportagentur statt, und das Regionalgericht bestätigt die Verurteilung des Fußballers zur Zahlung von 500.000 € an die Spielerberatungsagentur.
Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten des Verfahrens einzugehen, war eines der Argumente der Verteidigung des Spielers die Nichtigkeit des Vertrags, da dieser seiner Meinung nach gegen die FIFA-Bestimmungen, insbesondere gegen das Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, verstößt.
In Bezug auf dieses Argument stellt das Regionalgericht klar, dass es sich bei der genannten FIFA-Norm (wie auch bei Normen anderer Verbände) um eine private Regel handelt, welche in keinem Fall zwingenden Charakter hat, weshalb ein Vertrag nicht allein aufgrund der Tatsache, dass er gegen die FIFA-Regelungen verstößt, nichtig sein kann. Es weist außerdem darauf hin, dass die FIFA-Regelung zwar zur Auslegung von Verträgen herangezogen werden kann, dass die Parteien jedoch im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit frei sind, andere Bedingungen zu vereinbaren, und dass sie an das Vereinbarte gebunden sind.
Mit diesem Urteil wird bestätigt, dass Verträge, welche gegen Vorschriften der FIFA oder anderer Sportverbände verstoßen, von den ordentlichen Gerichten als rechtsgültig angesehen werden können, mit der Folge, dass die Parteien an die Vereinbarungen gebunden sind. Eine andere Frage ist, ob die Streitbeilegungsgremien der Verbände selbst die Verbandsvorschriften strenger anwenden könnten. Dies ist ein weiterer Grund dafür, sehr genau zu prüfen, wo und vor welchem Organ ein Verfahren zur Geltendmachung von Rechten aus einem Vertrag, welcher der privaten Verbandsvorschriften unterliegt oder in einem durch einen Verband geregelten Bereich fällt, eingeleitet werden sollte.
Obwohl dies im Urteil nicht ausdrücklich erwähnt wird, wird auch bestätigt, dass trotz der umfassenden Vorschriften und Regelungen auf Verbandsebene und trotz der Notwendigkeit der Verbände, spezifische Fälle für die jeweilige Sportart zu regeln, diese Verbandsvorschriften sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen der zwingenden staatlichen oder internationalen Vorschriften bewegen müssen.