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Recht des minderjährigen Kindes auf persönlichen Kontakt zu seinen Großeltern, auch im Falle eines dauerhaften Auslandsumzugs des Kindes

30/05/2025
| Mª Teresa Sociats Sánchez
Recht des minderjährigen Kindes auf persönlichen Kontakt zu seinen Großeltern, auch im Falle eines dauerhaften Auslandsumzugs des Kindes

Ein aktuelles Urteil des Provinzgerichts Barcelona (Audiencia Provincial) vom 26. Februar 2025 bestätigt das Recht eines siebenjährigen Kindes, trotz zweijähriger Kontaktunterbrechung wieder eine Beziehung zu seinen mütterlichen Großeltern aufzubauen. Das Gericht ordnete einen begleiteten Umgang von zwei Stunden an jedem zweiten Wochenende in einer neutralen Einrichtung an.

Förderliche Wirkung der Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln als rechtlicher Grundsatz anerkannt
Zwar gilt das Kindeswohl als überragender Maßstab, doch das Urteil hebt hervor, dass die Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern mittlerweile als grundsätzlicher Rechtsprechungsleitsatz anerkannt ist. Großeltern leisten einen wesentlichen Beitrag zur emotionalen Stabilität und Wertevermittlung ihrer Enkelkinder. Nur wenn nachgewiesen wird, dass die Großeltern das Kind gegen seine Eltern aufbringen und damit psychisch belasten, kann der Kontakt zeitweise ausgesetzt werden, bis sich die dysfunktionale familiäre Dynamik normalisiert.

Bedeutung der Beweismittel: Parteivernehmungen und EATAF-Gutachten
Ausschlaggebend war im konkreten Fall neben der Parteivernehmung insbesondere das Gutachten der Fachberatungsstelle für Familienangelegenheiten (EATAF - Equipo de Asesoramiento Técnico en el Ámbito de Familia). Obwohl das Kind selbst auf Wunsch der Eltern nicht begutachtet wurde, stellte das EATAF fest, dass dessen teils herausfordernde Verhalten nicht von den Großeltern verursacht wurde, sondern auf die Spannungen zwischen Eltern und Großeltern zurückzuführen war, die von den Eltern auf das Kind übertragen wurden. Demgegenüber wurde die Fähigkeit der Großeltern positiv hervorgehoben, persönliche Spannungen mit ihrer Tochter – der Mutter des Kindes – von der Beziehung zu ihrem Enkel zu trennen sowie ihre Bereitschaft, die Verbindung zu ihrem Enkel schrittweise wiederherzustellen.

Verhindernde Haltung der Eltern durch überraschendem Umzug nach Deutschland – Lösung durch Videokontakt
Während des Berufungsverfahrens zogen die Eltern überraschend aus beruflichen Gründen nach Deutschland, was den vom Gericht anerkannten Umgang verhinderte. Das Berufungsgericht reagierte darauf mit einer pragmatischen Lösung: solange sich die Familie in Deutschland aufhält, erhalten die Großeltern das Recht auf einen wöchentlichen einstündigen Videokontakt mit ihrem Enkel an einem festgelegten Wochentag. Bei Rückkehr nach Spanien soll ein betreuter Umgang in der neutralen Einrichtung unter Mitwirkung des EATAF wiederaufgenommen werden.

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