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Pro- oder anti-sandbagging Klauseln in Kauf- und Verkaufsprozessen von Unternehmen

31/10/2024
| Claudia Rouras Hurtado
Pro- oder anti-sandbagging Klauseln in Kauf- und Verkaufsprozessen von Unternehmen

Im Bereich des An- und Verkaufs von Unternehmen ist es von wesentlicher Bedeutung, die Ansprüche zu analysieren, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf das erworbene Unternehmen geltend machen kann. Hierbei spielen die Sandbagging-Klauseln eine bedeutende Rolle bei der Regelung dieser Haftung.

Der Begriff „Sandbagging“ bezieht sich auf die Situation, in der ein Käufer, der Kenntnis darüber hat, dass eine im Vertrag enthaltene Erklärung oder Garantie unzutreffend ist, sich dazu entscheidet, den Kauf trotzdem durchzuführen, mit der Absicht den Verkäufer später für die Unrichtigkeit haftbar zu machen.

Da es üblich ist, dass der Käufer vor Vertragsabschluss mittels der Due-Diligence-Prüfung Kenntnis von verschiedenen Risiken erlangt, ist es gängige Praxis geworden, die Auswirkungen dieser Kenntnis auf die Haftung des Verkäufers für Verstöße gegen seine Erklärungen und Garantien zu verhandeln und zu regeln.

Es existieren zwei Arten von Sandbagging-Klauseln:

  1. Die Anti-Sandbagging-Klausel, die besagt, dass der Käufer keine Ansprüche wegen Verstößen geltend machen kann, von denen er vor der Transaktion wusste oder hätte wissen können; und
     
  2. Die „Pro-Sandbagging“-Klausel, die es dem Käufer im Gegensatz zur vorherigen Klausel ermöglicht, sein Recht auf Schadenersatz unabhängig von seiner Vorkenntnis geltend zu machen.

Sollte die Klausel also vorsehen, dass die Kenntnis des Käufers keinen Einfluss auf die Haftung des Verkäufers hat, wird sie als „Pro-Sandbagging“ bezeichnet, wohingegen sie als „Anti-Sandbagging“ klassifiziert wird, wenn sie vorsieht, dass die Kenntnis des Käufers daran hindert Ansprüche geltend zu machen.

Obwohl diese Art von Klauseln gängig ist, gibt es keine ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu ihrer Wirksamkeit.

Haben die Parteien diesbezüglich keine besonderen Vereinbarungen getroffen, müssen sie auf die Regelungen des spanischen Zivilgesetzbuchs für reine und vorbehaltliche Verpflichtungen (“las obligaciones puras y de las condicionales”) zurückgreifen.
Es ist daher unerlässlich, dass die am An- und Verkauf beteiligten Parteien die Regelung dieser Klauseln vertraglich klar definieren, da ihr Inhalt erhebliche Auswirkungen auf die Haftung nach Vertragsabschluss haben kann.

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