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Phasen des Unternehmenserwerbs in Spanien

31/01/2019
| Karl H. Lincke
Phasen des Unternehmenserwerbs in Spanien

Der Erwerb eines Unternehmens in Spanien als Investitionsobjekt kann grundsätzlich durch den Erwerb der Gesamtheit aller Anteile bzw. Aktien der Gesellschaft oder durch Erwerb von Vermögenswerten vollzogen werden. Alle Erwerbsalternativen müssen in der Regel fünf Phasen durchlaufen:

Phase 1: Die Absichtserklärung

Eine Absichtserklärung (“letter of intent”) ist ein uni- oder bilaterales Dokument, in dem die Parteien:

  • sich dazu verpflichten ein Geschäft einzugehen,
  • einen Vertragsentwurf zu erstellen,
  • die noch offenen Verhandlungspunkte zu nennen.

Phase 2: Die Due Diligence

In diesem Verfahren wird die besagte Gesellschaft untersucht um etwaige Risiken und Problemfelder beim Erwerb in Erfahrung zu bringen. Diese Prüfung entspricht der gängigen Praxis und wird normalerweise vor jedem Vertragsabschluss oder großen finanziellen Investition vorgenommen.

Phase 3: Die Unterzeichnung des Kaufvertrags

Sobald die Due Diligence für den Erwerber zufriedenstellend abgeschlossen ist, findet die Unterzeichnung (“signing”) des Kaufvertrages statt.

Phase 4: Die Übertragung der Anteile bzw. Vermögenswerte (“closing”)

Wenn während des Prüfungsprozess Risiken oder die Notwendigkeit einer noch einzuholenden behördlichen Genehmigung festgestellt wird, verschiebt sich der Zeitpunkt der Geschäftsübertragung. In solchen Fällen wird der Kaufvertrag gemäß den vereinbarten Konditionen nach der Due Diligence geschlossen, und der Vollzug des Verfügungsgeschäfts wird von der Erfüllung der vereinbarten Konditionen abhängig gemacht (sodass signing und closing zeitversetzt erfolgen).

Phase 5: Nachgelagerte Aufgaben

Die Bekanntmachung und Eintragung im Handelsregister der gesellschafts-rechtlicher Änderungen - Ernennung neuer Geschäftsführer, Änderung des Gesellschaftssitzes und Namensänderung etc.- werden als post-closing Prozess bezeichnet.

 

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