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PE-Transaktionen: Das Due Diligence Risiko des Managements

31/03/2016
| Dr. Katharina Haneke M.A.
PE-Transaktionen: Das Due Diligence Risiko des Managements

Die Durchführung einer Due Diligence, also einer sorgfältigen Prüfung und Analyse eines Zielunternehmens durch einen potentiellen Erwerber, ist im Rahmen einer Unternehmenstransaktion durchaus üblich. Gleichwohl überlegen sich Investoren oftmals, ob und inwieweit sie insbesondere aus Kostengründen eine Due Diligence durchführen wollen. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit die Geschäftsleitung einer Gesellschaft im Rahmen einer Unternehmenstransaktion rechtlich dazu verpflichtet ist, eine Due Diligence durchzuführen.

Dies gilt insbesondere auch für eine Privat Equity (PE)-Transaktion. Das Management eines Erwerbers haftet diesem gegenüber dafür, dass es vor und während der Transaktion die erforderliche Sorgfalt angewandt hat. Ausgenommen davon sind jene unternehmerischen Entscheidungen, bei denen vernünftigerweise angenommen werden durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Ein Teil der juristischen Literatur und Rechtsprechung verlangt dabei, dass das Management alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpfen muss und damit eine umfassende Due Diligence durchzuführen hat. In diese Richtung weist auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Andere Stimmen dagegen betonen, dass der Umfang der Informationsbeschaffung sich vielmehr am konkreten Einzelfall, am Vorliegen von Anhaltspunkten für bestimmte Risiken oder an angemessenen Kosten-/Nutzenerwägungen orientieren soll.

Aus der juristischen Literatur und Rechtsprechung wird man per Stand heute den Schluss ziehen können, dass das Management eines PE-Investors im Vorfeld einer PE-Transaktion grundsätzlich einmal eine Due Diligence durchführen muss. Konkrete Handlungsanweisungen können indes weder der Literatur noch der Rechtsprechung entnommen werden. Letztlich trifft der Manager mit der Entscheidung über den Umfang der Due Diligence zugleich auch eine Entscheidung darüber, inwieweit er sich selbst in Haftungsrisiken begibt.

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