Patchworkfamilie und nichtbiologischer Elternteil

Eine Patchworkfamilie (auch zusammengesetzte oder Stieffamilie genannt) ist eine Familie, die aus einem leiblichen Elternteil mit seinen Kindern besteht, der nach dem Tod seines Ehepartners oder nach einer Trennung eine neue Partnerschaft eingeht, wobei dieser Elternteil und/oder der neue Partner Kinder aus einer früheren Beziehung in die Familie einbringt.
Die Patchworkfamilie bedeutet daher die Einführung eines neuen Mitglieds in die ursprüngliche Familie: des nicht-biologischen Elternteils, der seinerseits ebenfalls Kind(er) in die neue, auf Dauer angelegte Beziehung einbringen kann.
Nach den neuesten Daten des spanischen Statistikamtes (INE, Instituto Nacional de Estadística) vom Juni 2020 sind 14 % der spanischen Familien Patchworkfamilien, d. h. Familien, in denen mindestens einer der beiden Partner ein oder mehrere Kinder aus früheren Beziehungen mitbringt.
In einer Patchworkfamilie ist daher zu bestimmen, welche Rechte der nicht-biologische Elternteil hat. Nach dem katalanischen Zivilrecht besteht, wenn er mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist, ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades durch Schwägerschaft mit dem Kind seines Ehepartners. Ist er lediglich in einer festen Lebensgemeinschaft, kann er an elterlichen Entscheidungen im Alltag des Minderjährigen mitwirken (Art. 236.14 Katalanisches Zivilgesetzbuch). Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hat jedoch die Auffassung des leiblichen Elternteils Vorrang. Besteht jedoch eine unmittelbare Gefahr, kann der Lebensgefährte die notwendigen Maßnahmen zum Wohl des Kindes ergreifen.
Gemäß Art. 235.32 des Katalanischen Zivilgesetzbuchs kann der nicht-biologische Elternteil das Kind seines Lebenspartners adoptieren, wenn die Abstammung des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil nicht feststeht oder wenn dieser verstorben ist, die elterliche Sorge verloren hat oder seine Zustimmung erteilt. Er kann sogar die Rolle eines leiblichen Elternteils übernehmen und diesen verdrängen, wie kürzlich durch das Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs vom 13.03.2025 anerkannt wurde. Darin wurde die Zuerkennung einer Entschädigung wegen des Todes des Kindes an den nicht-biologischen Vater beschlossen. Dies, weil der leibliche Vater nach der Trennung seine elterlichen Pflichten nicht mehr wahrnahm und seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kind nicht erfüllte. Diese wurden sowohl wirtschaftlich als auch emotional von dem neuen Partner (dem nicht-biologischen Vater) übernommen, zu dem das Kind eine affektive Bindung entwickelte, die einer rechtlichen Elternschaft – sei sie biologisch oder adoptiv – gleichkommt.