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Olympische Spiele und Imagerechte - "Regel 40"

30/04/2024
| Sven Wassmer
Olympische Spiele und Imagerechte - "Regel 40"

Die Olympischen Spiele 2024 finden vom 26. Juli bis 11. August in Paris statt. Es versteht sich von selbst, dass dieses Ereignis neben dem großen sportlichen Interesse auch sehr wichtige wirtschaftliche Auswirkungen hat und sowohl den Athleten als auch deren Spon-
soren als Schaufenster während des Zeitraums der Spiele dient. Für ein Unternehmen, welches mit einem Athleten wirbt, ist die Positionierung seiner Marke während der Olympischen Spiele gemeinsam mit dem Athleten von entscheidender Bedeutung.

Andererseits ist das Internationale Olympische Komitee (IOC) verpflichtet, die Interessen der offiziellen Sponsoren der Spiele zu schützen, die beträchtliche Summen zahlen und es nicht akzeptieren würden, wenn konkurrierende Marken auf die gleiche Weise wie sie werben könnten.

In der Vergangenheit, bis zu den Olympischen Spielen 2012 in London, war die Verwendung von Bildern der Athleten zu Werbezwecken durch nicht autorisierte Firmen während der Spiele vollständig verboten. Nach Protesten von Athleten und in Anbetracht der Tatsache, dass die Werbeeinnahmen während der Spiele eine sehr wichtige Einnahmequelle für diese bedeuten, insbesondere in weniger medienwirksamen Sportarten, hat das IOC dieses Verbot jedoch gelockert und erlaubt nun die Werbung mit Athleten durch Marken, die keine autorisierten Sponsoren sind, mit bestimmten Grenzen und Einschränkungen welche normalerweise während der so genannten "frozen period" (9 Tage vor Beginn bis 3 Tage nach Beendigung der Spiele) gelten.

Die Möglichkeit der Werbung mit Athleten wird durch Regel 40 der Olympischen Charta geregelt, die gemäß ihrer Einführung "als grundlegendes Dokument mit Verfassungscharakter die Grundlegende Prinzipien und unabdingbaren Werte des Olympismus bestimmt und bekräftig". Grundsätzlich dürfen auch nicht autorisierte Marken mit teilnehmenden Athleten werben, jedoch in allgemeiner Form, ohne Worte, Bilder, Embleme usw. mit Bezug zu den Olympischen Spielen zu verwenden, und sogar, ohne den Athleten zu ihren Leistungen bei den Olympischen Spielen zu gratulieren, neben anderen Einschränkungen. Diese Beschränkungen gelten sowohl für "traditionelle" Werbung als auch für Aktivitäten in den sozialen Netzwerken. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das IOC, welches die Kriterien festlegt, nicht nur die Verwendung von Worten und Bildern der Olympischen Spiele, sondern auch der Städte, Stadien usw., in denen die Spiele stattfinden, einschränkt, was Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Verbote aufkommen lässt.

Abgesehen von den wirtschaftlichen Aspekten regelt die Regel 40 auch die freie Meinungsäußerung der Athleten, die in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet wurde. Absatz 2 garantiert nun ausdrücklich die freie Meinungsäußerung der Athleten und anderer Teammitglieder während der Spiele, soweit diese in Einklang mit den olympischen Werten sind. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine wichtige und positive Entwicklung der Olympischen Charta.

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