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OLG Düsseldorf zum Süßwarenkartell

28/02/2017
| Melanie Gierth
OLG Düsseldorf zum Süßwarenkartell

Das OLG Düsseldorf hat Millionenbußen des Kartellamts gegen führende Süßwarenhersteller bestätigt.

Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2013 Bußgelder von insgesamt über 14 Mio. EUR gegen verschiedene Süßwarenhersteller sowie den Verband der deutschen Süßwarenindustrie verhängt. Grund war ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch. Manche Unternehmen – darunter Haribo, Katjes, Kraft, Storck, Zentis – akzeptierten die Bußgeldbescheide. Andere, wie Bahlsen, Griesson de Beukelaer und Feodora, sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie, legten beim OLG Einspruch ein gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes.

Ergebnis: Das OLG hat nicht nur das Bundeskartellamt in seiner Entscheidung bestärkt. Vielmehr hat es die Bußgelder erhöht auf 21 Mio. – da es den Gesamtumsatz der Unternehmen zu Grunde legte und nicht, wie das Bundeskartellamt, lediglich den Umsatz in Deutschland.

Das Besondere an der Entscheidung ist, dass es keine koordinierten Preisabsprachen gegeben haben soll, wohl aber einen regelmäßigen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch über die Verhandlungen mit dem Lebensmittel-einzelhandel. So führt der Präsident des BKartA aus, dass „das Oberlandesgericht noch einmal bestätigt [hat], dass nicht nur klassische Absprachen zwischen Unternehmen kartellrechtlich verboten sind, sondern dass Unternehmen auch keine wettbewerblich sensiblen Informationen austauschen dürfen.“

Abzuwarten bleibt allerdings eine etwaige Entscheidung des BGH, sollten die Betroffenen noch Rechtsmittel einlegen bzw. eingelegt haben.

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