Notar und Buchhalter wegen Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilt
Haftstraften für einen Notar und seinen Buchhalter, so lautet das Urteil des spanischen obersten Gerichtshofes (Tribunal Supremo), der damit das vorinstanzliche Urteil bestätigte. Im Laufe des Verfahrens konnte belegt werden, dass der Buchhalter des Notariats mit dem Erhalt der Kostenvorschüsse der Mandantschaft und der wirtschaftlichen Verwaltung der Urkunden betraut war. Ihm oblag die Zahlung von Registergebühren für die Eintragung von Grundstücksübertragungen im Grundbuch, das Ausfüllen der Formulare für die Selbstveranlagung in der Vermögensübertragungs- und Stempelsteuer, ihre Begleichung und die entsprechende Abrechnung mit der Mandantschaft nach Abschluss der Urkunden. Der Buchhalter unterstützte den verurteilten Notar, Hauptverantwortlicher für die wirtschaftlich-buchhalterische Führung des Notariats, bei der Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben des Notariats und den monatlichen Abrechnungen des Notars und seiner Angestellten.
Diese wirtschaftlich-buchhalterische Verwaltung – das wurde anhand der vorgebrachten Beweise bewiesen – folgte über Jahre nicht den angemessenen buchhalterischen Vorgaben, da weder Jahresabschlüsse aufgestellt noch ein Kassenbuch geführt wurde. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, welche Rechnungen oder Honorarnoten bereits bezahlt waren, Barein- und -auszahlungen konnten nicht nachverfolgt und Einkünfte nicht Rechnungen zugeordnet werden. Auch das Buch über Kostenvorschüsse und Auslagen wurde nicht korrekt geführt, was zu einer völligen Kontrolllosigkeit der Verwaltung führte, die sich wiederrum in finanziellen Problemen niederschlug. Daher kümmerten sich die Verurteilten nicht mehr um Urkunden, für die sie bereits Vorschüsse erhalten hatten, und verwendeten diese Gelder für andere Zwecke. Die strafbaren Handlungen kamen ans Licht, als die Mandanten ins Notariat kamen und sich über die Nichteintragung ihrer Urkunden oder den Erhalt von Aufforderung seitens der spanischen Steuerbehörden beschwerten. Sie forderten die Verurteilten zur Zahlung der nicht oder nicht fristgemäß erklärten Steuern einschließlich Bußgeldern, Säumnisgebühren und Zinsen auf.
Aus diesen Gründen bestätigte der spanische oberste Gerichtshof die von dem verurteilenden Gericht verhängte Strafe. Der Notar wurde als Täter wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu 1,5 Jahren Haft verurteilt sowie zu weiteren sechs Monaten Haft für ein Betrugsdelikt, obgleich er vor dem Urteil den unterschlagenen Betrag zurückgezahlt hatte. Auch der angestellte Buchhalter des Notars wurde wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einem Jahr Haft verurteilt, obgleich auch dieser vor dem Urteil den unterschlagenen Betrag zurückgezahlt hatte.