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Neuheiten des Praktikumsvertrages

31/01/2019
| Sandra Burmann, Carlota Aguirre de Cárcer Luitjens
Neuheiten des Praktikumsvertrages

Das Jahr 2019 beginnt mit Neuheiten im Arbeitsrecht. Der branchen-übergreifende Mindestlohn wurde um 22,3% erhöht, die grösste Erhöhung in den letzten vier Jahrzehnten, und beläuft sich nunmehr auf 900.-€ monatlich, 191,40 € mehr als im Vorjahr.

Dies wirkt sich u.a. auf den Praktikumsvertrag aus, dessen Ziel es ist, jungen Universitätsabsolventen die Erlangung einer ihrem Bildungsniveau angemessenen Berufspraxis zu ermöglichen. Dieser Vertragstyp ist für Unternehmen interessant, da sich die gesetzlich vorgesehene Vergütung im ersten Jahr der Vertragsdauer auf mindestens 60% und im zweiten Jahr auf mindestens 75% des im anwendbaren Tarifvertrag (TV) festgesetzen Mindestlohns beläuft. Jedoch darf die sich unter Anwendung der genannten Prozentsätze ergebende Vergütung in keinem Fall geringer sein als der zuvor genannte brachenübergreifende Mindestlohn. Unternehmen müssen daher bei Abschluss eines Praktikumsvertrages diesen neuen Betrag des Mindestlohns bei Berechnung des Gehaltes anhand der Gehaltsvorgaben des TV berücksichtigen. Eine weitere Neuheit ist die Abschaffung, mit Wirkung seit dem 1. Januar 2019, der Bonifikationen der Praktikumsverträge, die an die Arbeitslosenquote in Spanien geknüpft waren, da sich diese gegenwärtig auf weniger als 15% reduziert hat. Insoweit bleibt jedoch abzuwarten, was passiert, falls sich die Arbeitslosenquote erneut erhöhen sollte.

Die weiteren Voraussetzungen zum Abschluss eines Praktikumsvertrages gelten hingegen fort: Seine Mindestdauer beträgt 6 Monate und die maximale Dauer 2 Jahre und er kann nur mit Arbeitnehmern mit Universitätstitel (oder vergleichbarem Titel) abgeschlossen werden, soweit seit Abschluss des Studiums nicht mehr als 5 Jahre vergangen sind. Der Arbeitnehmer darf zudem nicht aufgrund desselben Studientitels bereits in demselben oder einem anderen Unternehmen mehr als 2 Jahre mit einem Praktikumsvertrag eingestellt gewesen sein, oder für denselben Posten in einem anderen Unternehmen, selbst wenn es sich um einen anderen Abschluss handelt.

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