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Neuerungen zur Einführung der berichtigten Selbstveranlagung bei der MwSt.

30/09/2024
| Javier Cruañas
Neuerungen zur Einführung der berichtigten Selbstveranlagung bei der MwSt.

Im Staatsanzeiger vom 5. August 2024 wurde die Verordnung HAC/819/2024 vom 30. Juli 2024 veröffentlicht, mit der einige Änderungen am MwSt.-Formular 303 für die Anwendung der berichtigenden Selbstveranlagung vorgenommen werden. Der Steuerpflichtige kann durch Einreichung einer berichtigenden Selbstveranlagung die zuvor eingereichte Selbstveranlagung unabhängig von deren Ergebnis berichtigen, ergänzen oder ändern, ohne eine Verwaltungsentscheidung abwarten zu müssen.

Der vorgenannte Erlass gilt erstmals für die Selbstveranlagungen zur Mehrwertsteuer folgender Zeiträume:

Für Steuerpflichtige mit einem monatlichen Abrechnungszeitraum September 2024.
Für Steuerpflichtige mit einem vierteljährlichen Abrechnungszeitraum im dritten Quartal 2024.
Diese Maßnahme ist wichtig, weil sie festlegt, dass Berichtigungen für Zeiträume vor diesen Zeitpunkten nicht von dem neuen System profitieren können, sondern weiterhin die bisherigen Verfahren anwenden müssen.

Es ist wichtig zu wissen, dass dieses neue System nicht in allen Fällen anwendbar ist; es gibt zwei Ausnahmen, die man kennen sollte:

  1. Wenn der Grund für die Berichtigung auf einer möglichen Verletzung einer höherrangigen Vorschrift beruht. In diesen Fällen kann der Steuerpflichtige wählen, ob er eine Berichtigung der Selbstveranlagung einreicht oder weiterhin das herkömmliche Verfahren zur Beantragung einer Berichtigung der Selbstveranlagung anwendet.
  2. Die Berichtigung von Steuern, die zu Unrecht auf andere Steuerpflichtige abgewälzt wurden, wie in Artikel 129 der Allgemeinen Verfahrensverordnung (RD 1065/2007) vorgesehen. In diesen Fällen muss weiterhin das herkömmliche Berichtigungsantragsverfahren angewendet werden, da das neue System der Berichtigung von Selbstveranlagungen diese Umstände nicht abdeckt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung des neuen Systems einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Modernisierung des spanischen Steuersystems im Bereich der Mehrwertsteuer darstellt. Es ist wichtig, dass die Steuerzahler gut über die Ausnahmen und das neue Verfahren informiert sind. Auf diese Weise können sie ihren steuerlichen Verpflichtungen besser nachkommen, den Verwaltungsaufwand verringern und mögliche Strafen für Fehler in ihren Steuererklärungen vermeiden. Die Aktualisierung des Formulars 303 und die Einführung neuer Felder sind wichtige Instrumente in diesem Prozess des Übergangs zu einem effizienteren und den heutigen Bedürfnissen angepassten Steuersystem.

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