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Neuer Gesetzesentwurf zur Änderung der Grössenklassen von Kapitalgesellschaften

30/06/2025
| Michael Lochmann
Neuer Gesetzesentwurf zur Änderung der Grössenklassen von Kapitalgesellschaften

Das spanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Unternehmen hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Schwellenwerte zur Einstufung von Unternehmen und Konzernen für Zwecke der Unternehmensberichterstattung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung neu definiert werden (vgl. auch unseren Beitrag vom April 2024). Die Reform dient der verpflichtenden Umsetzung der Delegierten Richtlinie der EU (EU) 2023/2775, mit der die europäischen Schwellenwerte inflationsbedingt nach oben angepasst werden – nach einem Jahrzehnt kumulierter Preissteigerungen in der Eurozone

Neben der Umsetzung der EU-Vorgaben macht der spanische Gesetzgeber auch von der in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2013/34/EU vorgesehenen Option Gebrauch, den Anwendungsbereich für kleine Unternehmen national erheblich weiter auszudehnen. Dies wirkt sich direkt auf die Prüfungspflicht, die Zulässigkeit verkürzter Jahresabschlüsse sowie die Anwendung des vereinfachten Kontenrahmens für KMU aus.

Wesentliche gesetzliche Änderungen

Betroffen sind das Gesetz über Kapitalgesellschaften (Ley de Sociedades de Capital), das Gesetz über die Abschlussprüfung (Ley de Auditoría de Cuentas), der Allgemeine Kontenrahmen für KMU (PGC-PYMES) sowie die Rechnungslegungsvorschriften für gemeinnützige Organisationen. Die neuen Definitionen sollen verpflichtend für Geschäftsjahre gelten, die ab dem 1. Januar 2024 begonnen haben.

Die Einstufung erfolgt weiterhin anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Nettoumsatz und durchschnittliche Mitarbeiterzahl (MA). Die neuen Schwellenwerte stellen dabei eine signifikante Anhebung dar:

Vergleich der Schwellenwerte

Categoría Activo (antes/ahora)  Cifra neta (antes/ahora)  Empleados
Microempresa ≤ 1.000.000 / 3.565.000 €  ≤ 2.000.000 / 7.125.000 €  ≤ 50
Pequeña empresa ≤ 4.000.000 / 7.500.000 € ≤ 8.000.000 / 15.000.000 € ≤ 50
Mediana empresa    ≤ 20.000.000 / 25.000.000 €  ≤ 40.000.000 / 50.000.000 € ≤ 250

Für die Zuordnung oder den Verlust einer Größenklasse müssen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt (bzw. nicht mehr erfüllt) sein.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

  • Rechnungslegung: Zahlreiche Unternehmen können künftig von der Möglichkeit Gebrauch machen, verkürzte Jahresabschlüsse aufzustellen und die vereinfachte Buchführung für KMU anzuwenden.
  • Abschlussprüfung: Der Schwellenwert für die Befreiung von der Prüfungspflicht steigt deutlich, was insbesondere kleinere Gesellschaften entlastet.
  • Nachhaltigkeit (CSRD): Durch die Neudefinition des Begriffs „großes Unternehmen“ fallen manche Unternehmen vorübergehend nicht mehr unter die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit.
  • Unternehmensgruppen: Bei Tochtergesellschaften gelten die Schwellenwerte konsolidiert unter Einbeziehung der Eliminierungen gemäß dem PGC-PYMES.

Fazit

Diese gesetzliche Neuregelung wird für viele Unternehmen – insbesondere im KMU-Bereich – zu einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den Tag nach der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (BOE) vorgesehen.

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