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Neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister veröffentlicht

30/06/2017
| Michael Lochmann
Neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister veröffentlicht

Mit Datum vom 25. Mai 2017 hat der spanische Staatsanzeiger zwei Verordnungen veröffentlicht, durch welche die neuen Vorlagen für die Offenlegung von Einzel- und von konsolidierten Jahresabschlüssen beschlossen werden. Anders als in den letzten Jahren, in denen durch Entscheidungen der Generaldirektion für Register und Notariate (DGRN) die einschlägigen Verordnungen aus den Jahren 2009 und 2011 modifiziert wurden, hat der große Umfang der Änderungen im Rechnungswesen aufgrund des Königlichen Dekrets 602/2016 vom 2. Dezember 2016 über Änderungen am Allgemeinen Kontenrahmen, am Kontenrahmen für KMU sowie bei den Vorschriften für die Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen es nun erforderlich gemacht, völlig neue Verordnungen zu veröffentlichen.

Hinsichtlich der Einzelabschlüsse werden die neuen Vorlagen durch die Verordnung JUS/471/2017 vom 19. Mai 2017 beschlossen und die bisher gültige Verordnung JUS/206/2009 vom 28. Januar 2009 außer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Neuerungen bei den neuen Vorlagen beziehen sich auf Änderungen bei den Schwellenwerten für die Verwendung des Kontenplans für KMU, den Wegfall der Nettovermögensveränderungsrechnung, Änderungen in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie auf den Firmenwert, Änderungen bei den Anhangsangaben zu den Jahresabschlüssen sowie auf zusätzliche Informationen bei den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft.

In Bezug auf die konsolidierten Jahresabschlüsse werden die neuen Vorlagen durch die Verordnung JUS/470/2017, ebenfalls vom 19. Mai 2017, beschlossen und damit die Verordnung JUS/1698/2011 vom 13. Juni 2011 außer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf die Anweisungen zur Verwendung der Vorlagen, Änderungen beim Inhalt der Bilanz und Änderungen beim Inhalt der Anhangsangaben.

Die neuen Vorlagen sind verpflichtend für die Offenlegung derjenigen Jahresabschlüsse zu verwenden, die nach dem 25. Mai 2017 von den Gesellschaftern oder von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgestellt werden.

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