Neue Verlängerung des bilanzrechtlichen Moratoriums?
Am 23. Dezember 2024 verabschiedete die spanische Regierung das Königliche Gesetzesdekret RDL 9/2024 (BOE vom 24. Dezember), das dringende wirtschaftliche, steuerliche und andere Maßnahmen umfasste. Dazu gehörte ebenfalls die Verlängerung des sog. “bilanzrechtlichen Moratoriums”, welches in der Vergangenheit die Verpflichtung zur Anwendung bestimmter Rechnungslegungsvorschriften unter außergewöhnlichen Umständen aufschob. Am 22. Januar 2025 wurde das Gesetzesdekret vom spanischen Parlament jedoch nicht bestätigt, was nun Unsicherheiten hinsichtlich des Fortbestehens des Moratoriums und der daraus sich ergebenden Auswirkungen auf Unternehmen hervorruft.
Ursprung des Moratoriums:
Das bilanzrechtliche Moratorium wurde als Instrument geschaffen, um Unternehmen während der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Krise zu unterstützen. Es erlaubte, die Bilanzierung von negativen Auswirkungen wie Wertminderungen von Vermögenswerten oder Forderungsverluste aufzuschieben, um so die finanzielle Erholung der Unternehmen zu erleichtern. Dieses Moratorium wurde mehrfach verlängert, zuletzt durch das Königliche Gesetzesdekret 9/2024.
Auswirkungen des Moratoriums:
- Aufschub von Wertminderungen von Vermögenswerten: Unternehmen waren nicht verpflichtet, Wertminderungen ihrer Vermögenswerte wie Immobilien oder Maschinen zu erfassen, wodurch unmittelbare Anpassungen in der Bilanz vermieden werden konnten.
- Behandlung von Forderungsausfällen: das Moratorium ermöglichte es, Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen aufzuschieben und somit deren Auswirkungen auf das Ergebnis zu verzögern. Diese Wertberichtigungen müssen nun gemäss den geltenden Vorschriften erfasst werden.
- Neubewertung von Vermögenswerten: Unternehmen mussten ihre Vermögenswerte während der Krise nicht an den Marktwert anpassen. Nun müssen allerdings die entsprechenden Anpassungen vorgenommen werden, was erhebliche Verluste offenlegen könnte.
Da Unternehmen nicht sofort Verluste oder Forderungsausfälle ausweisen mussten, konnten sie eine vorgebliche Solvenz bewahren, die es ihnen ermöglichte, Verbindlichkeiten und mögliche Finanzierungen neu zu verhandeln, ohne ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen. Dank des Moratoriums konnten sich Unternehmen somit auf eine interne Restrukturierung konzentrieren, bevor sie ein Insolvenzverfahren in Betracht ziehen mussten.
Fazit:
Die fehlende Mehrheit zum Königlichen Gesetzesdekret im spanischen Parlament führt nun dazu, dass die Unternehmen Wertminderungen und Forderungsausfälle sowie andere Posten gemäß den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften erfassen müssen, was sich negativ auf ihre Bilanzen auswirken kann. Die fehlende Verlängerung des bilanzrechtlichen Moratoriums kann somit in bestimmten Fällen die Einleitung von Insolvenzverfahren beschleunigen.