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Neue Rechtsauskünfte Rechnungswesen BOICAC 136/2023

27/03/2024
| Michael Lochmann
Neue Rechtsauskünfte Rechnungswesen BOICAC 136/2023

Am 18. Januar veröffentlichte das spanische ICAC auf seiner Website sechs neue Rechtsauskünfte zum Rechnungswesen zur Ausgabe 136 des BOICAC vom Dezember 2023. Nachfolgend stellen wir einige davon vor:

Rechtsauskunft 1: Über die vorübergehende Ausnahme von der Erfassung und Offenlegung von aktiven und passiven latenten Steuern, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis ergeben.

Die Rechtsauskunft befasst sich mit der Anwendung der obligatorischen vorübergehenden Ausnahme von der Erfassung und Offenlegung latenter Steuerforderungen und -verbindlichkeiten in Spanien, die sich aus der internationalen Steuerreform der zweiten Säule der OECD ergibt, sowie mit den spezifischen Berichtsanforderungen. Sie befasst sich auch mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates, mit der ein gemeinsamer Rahmen für die Festlegung eines allgemeinen Mindeststeuerbetrags in der EU auf der Grundlage des gemeinsamen Ansatzes der OECD-Modellstandards geschaffen wird.

Rechtsauskunft 2: Informationen zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Verträgen über den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die in die Anhangsangaben aufzunehmen sind.

Die Rechtsauskunft betrifft den Inhalt der Anhangsangabe 13.2.2 des Standardanhangs des spanischen Kontenplans (PGC) in Bezug auf Aktiva und Passiva aus Verträgen über den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Es wird auch nach der Bedeutung der Begriffe "Aktiva" und "Passiva" nach dem Beschluss des ICAC vom 10. Februar 2021 gefragt.

Rechtsauskunft 4: Zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Vereinnahmung von Dividenden aus Sicht des Gesellschafters.

Die Rechtsauskunft befasst sich mit verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem Erhalt von Dividenden aus Sicht des Gesellschafters. Insbesondere wird die Situation analysiert, in der ein Unternehmen erworben wird und anschließend eine Dividendenausschüttung beschließt.

Rechtsauskunft 5: Zur Berechnung der Verluste für die Jahre 2020 und 2021 für die Feststellung, ob ein Unternehmen aufgelöst werden muss.

Die Rechtsauskunft befasst sich mit der Berechnung von Verlusten aus Vorjahren im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen. Ein Unternehmen, das in den Jahren 2020 und 2021 keine Verluste verzeichnete, weist im Jahr 2022 ein Nettovermögen von weniger als der Hälfte des gezeichneten Kapitals aus, da im selben Jahr 2022 zwei Unternehmen der Gruppe übernommen wurden, die sich bereits im Jahr 2020 und 2021 in einer Situation der Zwangsauflösung befanden. In der Rechtsauskunft wird gefragt, ob das Unternehmen für das Jahr 2022 gemäß den geltenden Vorschriften die Verluste der Jahre 2020 und 2021 der beiden übernommenen Unternehmen vom Bilanztest nach Artikel 363.1.e) des konsolidierten Textes des Kapitalgesellschaftengesetzes ausschließen sollte.

Die Rechtsauskünfte sind auf der Webseite des ICAC verfügbar: 
https://www.icac.gob.es/contabilidad/consultas-boicac?combine=&combine_1=136

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