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Neue Polemik um die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des „Consejo General del Poder Judicial“ (Regierungsorgan der spanischen Justiz)

24/03/2020
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Neue Polemik um die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des „Consejo General del Poder Judicial“ (Regierungsorgan der spanischen Justiz)

Wieder hat die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Consejo General del Poder Judicial (CGPJ) für Polemik gesorgt. Der CGPJ ist das Regierungsorgan der spanischen Richter. Es handelt sich nicht um ein Organ mit Gerichtscharakter, aber es ist u.a. für die Auswahl der Richter an den verschiedenen Gerichten zuständig.

Das Problem existiert schon seit Jahren. Die spanische Verfassung sieht vor, dass der CGPJ sich aus 20 Mitgliedern und einem Präsidenten zusammensetzt. Der Präsident ist gleichzeitig auch der Präsident des spanischen Obersten Gerichtshofs. In Par. 122 der Verfassung ist geregelt, dass von den 20 Mitgliedern 12 Berufsrichter zu sein haben und die restlichen 8 Anwälte oder Juristen von anerkannter Befähigung und mehr als 15-jähriger Erfahrung. Hinsichtlich dieser 8 Mitglieder schreibt die Verfassung vor, dass sie „auf Vorschlag“ des Parlaments gewählt werden. Bezüglich der Wahl der 12 Berufsrichter enthält die Verfassung keine Vorschrift.

Bis zum Inkrafttreten des Justizorgangesetzes in 1985 wurden diese 12 Mitglieder aus den Reihen der Berufsrichter von den Richtern selbst gewählt, ohne Intervention des Parlaments. Seit Inkrafttreten werden alle 20 Mitglieder „auf Vorschlag“ des Parlaments gewählt. In der Praxis hat dies zur Folge, dass die politischen Parteien im Voraus untereinander vereinbaren, wer Mitglied des CGPJ wird.

Beim letzten Mal ist nicht nur die Zusammensetzung des Organs im Voraus vereinbart worden, sondern auch, wer den Vorsitz führen soll, obwohl das Justizorgangesetz vorschreibt, dass der Präsident in der ersten Sitzung von den Mitgliedern zu wählen ist. Das heißt, man wusste, wer Präsident des Organs sein würde, bevor überhaupt die Mitglieder des Organs bekannt waren. All dies, zusammen mit einem sehr unglücklichen Whatsapp hat dazu geführt, dass der Kandidat -im Voraus- auf seine Ernennung verzichtet hat. Wie diese Affäre enden wird, ist noch ungewiss, aber die nachgewiesene Absicht der politischen Parteien das Regierungsorgan der Justiz zu kontrollieren, lässt nichts Gutes ahnen.

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