Neue Jahresabschlussvorlagen 2025: was Unternehmen bei der Offenlegung in 2026 beachten müssen
Mit der Veröffentlichung zweier Entscheidungen der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen (Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública) vom 19. Mai 2026 wurden die Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im spanischen Handelsregister aktualisiert. Die neuen Formulare gelten für Jahresabschlüsse, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt offengelegt werden, und betreffen sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse.
Auf den ersten Blick erscheinen die Änderungen eher formaler Natur. Bei näherer Betrachtung zeigen sie jedoch deutlich, in welche Richtung sich die Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung in Spanien und der Europäischen Union entwickeln: mehr Transparenz, stärkere Verknüpfung mit steuerlichen Informationspflichten und eine zunehmende Harmonisierung auf europäischer Ebene.
Eine der sichtbarsten Neuerungen betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft: in den neuen Vorlagen wurden sämtliche Verweise auf die bisherige Klassifikation CNAE 2009 durch die neue CNAE 2025 ersetzt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob die bisher verwendete Tätigkeitsschlüsselung weiterhin zutreffend ist oder angepasst werden muss. Dies gilt insbesondere für Gesellschaften, deren Geschäftsmodell in den vergangenen Jahren erweitert oder verändert wurde.
Darüber hinaus wurden die Vorlagen um neue Angaben im Zusammenhang mit der länderbezogenen Steuerberichterstattung („Public Country-by-Country Reporting“) ergänzt. Bestimmte international tätige Unternehmensgruppen müssen künftig offenlegen, in welchen Staaten sie tätig sind und welche wesentlichen steuerlichen Kennzahlen dort erzielt werden. Auch wenn zahlreiche mittelständische Unternehmensgruppen derzeit nicht unmittelbar betroffen sind, zeigt diese Entwicklung den wachsenden Stellenwert steuerlicher Transparenz innerhalb der Unternehmensberichterstattung.
Weitere Anpassungen betreffen die Angaben zum Ertragsteueraufwand und stehen im Zusammenhang mit der Einführung der globalen Mindestbesteuerung für große Unternehmensgruppen. Die entsprechenden Informationspflichten wurden in die Vorlagen integriert und verdeutlichen die zunehmende Verzahnung von Rechnungslegung und internationalem Steuerrecht.
Für Unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen, wurden zudem verschiedene technische Anpassungen vorgenommen. Hierzu zählen insbesondere Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem europäischen elektronischen Berichtsformat (ESEF; European Single Electronic Format), das für kapitalmarktorientierte Unternehmensgruppen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die neuen Vorlagen führen zwar nicht zu grundlegenden Änderungen der Bilanzierungs- oder Bewertungsgrundsätze. Sie verdeutlichen jedoch einen klaren Trend: der Jahresabschluss dient längst nicht mehr ausschließlich der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Vielmehr entwickelt er sich zunehmend zu einem Instrument regulatorischer und steuerlicher Transparenz. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen deshalb frühzeitig in ihre Abschlussprozesse für das Geschäftsjahr 2025 einbeziehen, um Verzögerungen bei der Aufstellung und Offenlegung der Jahresabschlüsse zu vermeiden.