Neue Entscheidung des ICAC zu Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Ertragsteuern | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Neue Entscheidung des ICAC zu Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Ertragsteuern

29/02/2016
Neue Entscheidung des ICAC zu Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Ertragsteuern

Mit Datum vom 16. Februar 2016 hat der Staatsanzeiger die Entscheidung des spanischen ICAC vom 9. Februar 2016 über Ansatz-und Bewertungsvorschriften für Ertragsteuern und deren Ausweis im Jahresabschluss veröffentlicht.

Damit wird die vorherige Entscheidung vom 30. Abril 1992 überarbeitet, die noch am gewinnorientierten Ansatz des Kontenrahmens von 1990 (PGC90) für die Betrachtung von Unterschieden zwischen dem handelsrechtlichen Gewinn und der steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgerichtet war. Demgegenüber führte der Allgemeine Kontenrahmen von 2007 (PGC2007) in seiner Ansatz- und Bewertungsvorschrift Nr. 13ª zu Ertragsteuern bereits die sogenannte bilanzorientierte Betrachtungsweise (Betrachtung der Unterschiede von Aktiva und Passiva) für die latenten Steuern ein.

Die neue Entscheidung entwickelt die Ansatz- und Bewertungsvorschrift Nr. 13ª des Kontenrahmens und berücksichtigt gleichzeitig die vielfältigen Rechtsauskünfte, die das ICAC zu dieser Materie veröffentlicht hat. Neben der Begründung, die aufgrund ihres Umfangs und Inhalts bereits selbst als Rechtsnorm angesehen werden kann, enthält die Entscheidung 22 Paragraphen, eine Aufhebungsbestimmung und eine Schlussbestimmung. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung sind: tatsächliche und latente Steuerforderungen und –verbindlichkeiten, Periodenabgrenzung von permanenten Differenzen und sonstige Steuervorteile, besondere Besteuerungsverfahren, Kapitalisierungsrücklage, Nivellierungsrücklage, Beschränkung der abzugsfähigen AfA auf 70%, ausländische Ertragsteuern sowie Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die sich aus der Ertragsteuer ergeben.

Die Entscheidung ist von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform sowohl für die Aufstellung von Einzelabschlüssen als auch von konsolidier-ten Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2015 anzuwen-den.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!