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Möglichkeit rückwirkender Rechnungsberichtigung und ihre Grenzen

30/06/2017
| Frank Behrenz
Möglichkeit rückwirkender Rechnungsberichtigung und ihre Grenzen

In der Ausgabe Januar 2017 dieses Newsletters hatten wir über die Änderung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der steuerlichen Rückwirkung der Berichtigung von Rechnungen berichtet, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, also Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthalten, die Angabe des Leistungszeitpunkts ist interessanterweise in dieser Aufzählung nicht enthalten. 

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs gilt dies nicht in Fällen des unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises, da eine rückwirkende Berichtigungsmöglichkeit nicht mit dem Normzweck von § 14c UStG bzw. Art. 203 MwStSystRL zu vereinbaren wäre, einer Gefährdung des Steueraufkommens durch einen unzutreffenden Steuerausweis in Rechnungen entgegenzuwirken (BFH XI R 43/14 vom 12.10.2016). Ob dies auch den Fall umfasst, dass eine Rechnung berichtigt wird, in der fälschlicherweise nicht der Steuerbetrag sondern nur den Bruttobetrag und der Steuersatz ausgewiesen wird, wird vom Europäischen Gerichtshof zu entscheiden sein (C-533/16 - Volkswagen AG). Von Bedeutung ist dies etwa für Rechnungen, die fälschlicherweise als sog. Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) ausgestellt sind. Ob eine Rechnungsberichtigung darüber hinaus auch verfahrensrechtlich als sog. rückwirkendes Ereignis anzusehen ist, so dass bereits bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung auf Antrag berichtigt werden müssen, ist umstritten und bislang nicht abschließend geklärt, auch wenn sich aus einer Entscheidung des BFH (BFH V R 26/15 vom 20.10.2016) Anhaltspunkte hierfür zu ergeben scheinen. Sollten die Finanzbehörden in einem solchen Fall eine Zinsfestsetzung zu Lasten des Steuerpflichtigen für die Vergangenheit nicht aufheben, so ist zu empfehlen, sich in Rechtsbehelfsverfahren auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Senatex zu berufen (vgl. Newsletter Januar 2017).

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