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Moderecht und das Urteil Longchamp

31/10/2018
| José María Busqué
Derecho de la Moda y Sentencia Longchamp

Am 15. September hat das Landgericht Madrid ein Urteil in einem Verfahren zwischen JEAN CASSEGRAIN, Hersteller der Longchamp Handtaschen, und den Inhabern der Webseiten GROUPON und PRIASUK erlassen, das für den Modebereich sehr wichtig sein kann, da das Gericht unter anderen verkündet hat, dass die Longchamp Taschen ausreichend Originalität genießen, um urheberrechtlichem Rechtsschutz zu unterliegen, aufgrund (i) ihrer Zusammensetzung, (ii) der Kombination von verschiedenen Formen, (iii) dem Kontrast von Materialien und (iv) weil sie vollständig von den übrigen bekannten Modellen unterscheidbar sind.

Damit hebt das Urteil des Berufungsgerichts das vom Handelsgericht in Madrid im Rechtsstreit bezüglich des Verkaufs von ähnlichen Taschen (als Beispiel: siehe das Bild unten - links das Original -) in den Webseiten der Beklagten, auf. Die Entscheidung ist so bedeutend, weil das Landgericht Madrid in den Longchamp Taschen Elemente an Originalität und kreativer Arbeit im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erkennt, weshalb der Hersteller berechtigt war, das Inverkehrbringen solcher Produkte zu verhindern, die in diesem Sinne als Plagiat einer künstlerischen Arbeit zu verstehen sind.

In einem so aggressiven Markt wie dem der Mode, in welchem nicht nur Fälschungen, sondern die Nachahmung von Mustern und Modellen zwischen den Wettbewerbern geläufig ist, kann dieses Urteil viele Ansprüche bekräftigen, da der Rechtsschutz des Urheberrechets automatisch zum Zeitpunkt der Erstellung entsteht, ohne vorheriger Registrierung wie z.B. bei Marken oder Designs. Auf diese Weise kann der Hersteller, solange Elemente der Originalität und der kreativen Höhe nachgewiesen werden können, andere Produkte als Kopien seiner Kreationen betrachten und ohne weiteres dessen Kommerzialisierung verhindern.

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