Massgebende wirtschaftliche Gründe für die Anwendung der Sonderregelung für Unternehmenszusammenschlüsse | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Massgebende wirtschaftliche Gründe für die Anwendung der Sonderregelung für Unternehmenszusammenschlüsse

31/03/2016
| Ignacio del Val
Massgebende wirtschaftliche Gründe für die Anwendung der Sonderregelung für Unternehmenszusammenschlüsse

Die Steuerprüfer vertraten die Auffassung, dass die in einer Gesamtabspaltung angeführten Gründe die Entwicklung der ausgeübten Geschäftstätigkeit, unter Zulassung der Spezialisierung, zu erleichtern und zu fördern, und jedem einzelnen der Gesellschafter des abgespaltenen Unternehmens freie Unternehmensführung in den neuen begünstigten Gesellschaften zu überlassen) keine massgebende wirtschaftliche Gründe für die Anwendung der Sonderregelung für die Unternehmenszusammenschlüsse darstellten.

Das Oberverwaltungsgericht befand, dass persönliche Beweggründe nicht die Gestalt eines wirtschaftlichen Grundes annehmen können, bloss, weil nach der Durchführung der Abspaltung die Entwicklung in der Unternehmensführung jedes einzelnen der begünstigten Unternehmen die Vorteile der Abspaltung belegen könnte, denn hierbei handele es sich um einen Beleg ex post, während bei Steuerangelegenheiten ausschlaggebend ist, dass der wirtschaftliche Grund, auf den sich die Notwendigkeit der Abspaltung stützt, ex ante ist.

Der Oberste Gerichtshof stellte allerdings in seinem am 15.10.2015 ergangenen Urteil fest, dass für die Beurteilung, ob in einer unternehmerischen Umstrukturierungsmassnahme massgebende wirtschaftliche Gründe vorliegen oder nicht, die früheren, gleichaltrigen oder späteren Umstände zu berücksichtigen seien, denn andernfalls würde man die genannte Transaktion keiner wirklich globalen Prüfung unterziehen, wie die Rechtsprechung des EuGHs anmahnt. Seiner Beurteilung nach, gibt es keinen besseren Beweis für die wirtschaftlichen Gründe, die eine Abspaltung motivierten, als die Erzielung besserer wirtschaftlicher Ergebnisse aufgrund derselben.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!