Kaufvertrag über eine Wohnung im Bau: Auswirkungen des Fehlens des Übergabetermins | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Kaufvertrag über eine Wohnung im Bau: Auswirkungen des Fehlens des Übergabetermins

31/10/2016
| Ina Wailand
Kaufvertrag über eine Wohnung im Bau: Auswirkungen des Fehlens des Übergabetermins

In seinem Urteil vom 23. September 2016 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein Kaufvertrag über eine sich im Bau befindliche Wohnung, in welchem nichts im Hinblick auf den Übergabetermin vereinbart wurde, nicht nichtig ist.

In dem vom Gericht überprüften Fall hatten der Bauträger und der Kunde, ein Verbraucher, einen Kaufvertrag abgeschlossen, in welchem weder der Übergabetermin noch eine Frist zur Übergabe festgelegt worden war. Der Käufer beantragte in seiner Klage, den Kaufvertrag für nichtig zu erklären und begründete dies damit, dass sich der Verkäufer dadurch, dass er keinen Übergabetermin festgelegt hatte, eine unverhältnismäßig lange und nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erfüllung seiner Pflicht vorbehalte. Daher sei der Vertrag missbräuchlich.

Der Oberste Gerichtshof wies diese Begründung zurück, und führte an, dass der Käufer die gerichtliche Festlegung der Frist für die Übergabe der Wohnung hätte beantragen können. Abgesehen davon hätte er den Vertrag auch berechtigterweise wegen Nichterfüllung durch den Verkäufer auflösen können, nämlich gestützt auf die Annahme, dass dieser dem Käufer die Wohnung nicht innerhalb der Frist gemäß der lex artis im Baugewerbe überlassen hat. Schließlich ist noch anzuführen, dass der Käufer auch die Verbraucherschutzregelungen im Hinblick auf die Informationspflichten bei einem Kauf und der Vermietung von Wohnungen herangezogen hat. Demnach muss im Falle, dass der Wohnungsbau noch nicht vollständig abgeschlossen ist, der Übergabetermin klar festgelegt sein sowie der Stand, auf welchem sich der Bau in zu jedem Zeitpunkt befindet. Der Oberste Gerichtshof hat angeführt, dass auch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führt, sondern zu einer verwaltungsrechtlichen Sanktion.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!