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Kaufpreisklauseln im Unternehmenskaufvertrag ‒ Grundlagen

31/01/2025
| Florian Roetzer
Kaufpreisklauseln im Unternehmenskaufvertrag ‒ Grundlagen

Die Kaufpreisklausel ist aus Verkäufer- und Käufersicht einer der wesentlichen Bestandteile im Unternehmenskaufvertrag. Aufgabe der Kaufpreisregelung ist, die von den Parteien zugrunde gelegten Bewertungsannahmen für die Bestimmung des Kaufpreises des Zielunternehmens abzubilden.

Je nach Fallkonstellation kann die Ermittlung des Kaufpreises unterschiedlich ausgestaltet sein. Im Regelfall verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung eines positiven Kaufpreises. Seine Höhe wird auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung als Ausgangsbasis, der im Rahmen der Due Diligence-Prüfung identifizierten wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken, der im Kaufvertrag übernommenen Rechte und Pflichten sowie den Verbindlichkeiten des Zielunternehmens bestimmt. Auch subjektive Überlegungen einer Vertragspartei können Einfluss nehmen. Auf welchen Kaufpreis die Parteien sich einigen, entspricht dem Ergebnis der individuellen Verhandlungssituation.

Befindet sich das Zielunternehmen in einer wirtschaftlichen Krise oder gar in der Insolvenz, kann der Kaufpreis negativ sein. In diesem Fall zahlt der Verkäufer dem Käufer einen Betrag, dass letztere die Übernahme des Unternehmens bzw. seiner Wirtschaftsgüter akzeptiert.

Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und dem Ergebnis der Verhandlungen sind die Grundlagen, die der Ermittlung des Unternehmenswertes und des Kaufpreises zugrunde liegen, in der Kaufpreisformel abzubilden. Maßgeblich ist, die Methodik der Unternehmensbewertung vertraglich darzustellen. Hierdurch sollen Konflikte über die Bestimmung des endgültigen Kaufpreises zum Zeitpunkt des Vertragsvollzugs (möglichst) vermieden werden.

In der Transaktionspraxis haben sich im Wesentlichen die folgenden Kaufpreismodelle herausgebildet: Die Parteien können sich auf einen Festkaufpreis verständigen, der zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen ist. Alternativ kann ein variabler Kaufpreis vereinbart werden. In diesem Fall wird im Kaufvertrag ein vorläufiger Kaufpreis bestimmt, der auf der Grundlage einer Stichtagsbilanz zum Tag der Übergabe des Unternehmens an den Käufer anzupassen ist. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der Kaufpreis die finanziellen Gegebenheiten im Unternehmen bei Übergabe berücksichtigt. Dies ist vor allem dann von Interesse, wenn zwischen Vertragsabschluss und -vollzug ein größerer Zeitraum liegt. Die Vereinbarung eines variablen Kaufpreises kann auch darin bestehen, dass sich dieser nicht nur an den aktuellen Gegebenheiten, sondern auch am zukünftigen Erfolg des Unternehmens bemisst. Tritt dieser zukünftige Erfolg ein, steht dem Verkäufer ein zusätzlicher Kaufpreis zu. Bei der Vereinbarung eines variablen Kaufpreises besteht Herausforderung darin, den Anpassungsmechanismus bzw. die Voraussetzungen eines zusätzlichen Kaufpreises hinreichend konkret abzubilden. In der Praxis werden die Kaufpreismodelle häufig miteinander kombiniert.

In den nächsten Ausgaben dieses Newsletters werden die einzelnen Kaufpreisformeln näher beschrieben.

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