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Katalonien: Neue Unternehmenssteuer auf nicht produktive Aktiva

30/09/2019
| Eva Arrébola
Katalonien: Neue Unternehmenssteuer auf nicht produktive Aktiva

Die katalanische Regierung, die Generalitat, hat mit dem Gesetz 6/2017 vom 9. Mai über die Besteuerung von nicht produktiven Vermögenswerten eine Steuer eingeführt, die sowohl Gesellschaften als auch Unternehmen, die keine juristischen Personen sind, aber einen kaufmännischen Zweck verfolgen, zwingt, ihre Vermögenswerte (einschließlich der daraus resultierenden Rechte) zu versteuern. Die Steuer fällt an, wenn der Vermögenswert nichts mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zu tun hat, sondern persönlichen Zwecken der Gesellschafter dient. Wichtig ist, dass dieses Gesetz nicht nur Vermögensverwaltungsgesellschaften gemäß der Definition im spanischen Körperschaftssteuergesetz betrifft. Vielmehr findet es auch auf solche Gesellschaften Anwendung, die zwar mehr als die Hälfte ihrer Aktiva ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen, aber eben auch Vermögenswerte besitzen, die nicht ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen.

Mit Urteil vom 28.02.2019 hat das spanische Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Steuer festgestellt. Bislang hatte die Generalitat die Steuer noch nicht eingefordert. Nunmehr hat sie jedoch eine Norm erlassen, die für die bereits abgeschlossenen Veranlagungszeiträume 2017, 2018 und 2019 die Abgabe einer Steuererklärung vorschreibt. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen läuft vom 01.10 bis 30.11.2019. Besteuert werden die unproduktiven Vermögenswerte der Unternehmen zum Stichtag 30.06.2017 für die Steuererklärung 2017 sowie 1. Januar für die Steuererklärungen der beiden folgenden Jahre.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die nicht produktiven Vermögenswerte in Katalonien belegen sein müssen, damit sie von der Steuer erfasst werden. Es liegt auf der Hand –außer vielleicht für die Generalitat–, dass es schwierig werden wird, den Standort beweglicher Vermögenswerte zu bestimmen. Dies liegt in der Natur der Sache. Es sieht also so aus, als ob die meisten Selbstveranlagungen Immobilien betreffen werden. Immobilien werden mit ihrem im katalanischen Haushaltsgesetz aktualisierten Katasterwert bewertet.

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