Ich habe ein Urteil gegen eine Firma in Spanien. Was nun?
In Deutschland wurde ein positives Gerichtsurteil gegen ein Unternehmen erwirkt, das über Vermögenswerte in Spanien verfügt. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun? Einer der Vorteile der Europäischen Union besteht darin, dass für Zivil- und Handelssachen die gereichtliche Kooperation vereinfacht wurde. Die Vollstreckung eines deutschen Urteils in Spanien wird im Wesentlichen durch die Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel-I bis) geregelt.
1. Die Gültigkeit des Urteils
Der große Vorteil der Verordnung besteht darin, dass ein in Deutschland vollstreckbares Urteil mit wenigen Ausnahmen automatisch auch in Spanien anerkannt und vollstreckbar ist. Dadurch wird das vorherige doppelte Verfahren vermieden, bei dem zunächst die ausländische Entscheidung für gültig erklärt (Exequatur) und dann vollstreckt wird.
2. Antrag auf Vollstreckung
Die Vollstreckung ähnelt der Vollstreckung eines nationalen Urteils, da es ausreicht, einen Vollstreckungsantrag beim Gericht erster Instanz des Ortes zu stellen, an dem die Vollstreckung angestrebt wird. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine beglaubigte Abschrift des deutschen Urteils, die von dem Gericht ausgestellt worden sein muss, das das Urteil erlassen hat.
- Eine Bescheinigung gemäß Artikel 53 der Verordnung, d. h. ein vom deutschen Gericht ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass die Entscheidung im Ursprungsland (Deutschland) vollstreckbar ist.
- Eine Übersetzung (besser beglaubigt) des Urteils und der Bescheinigung, wenn diese Dokumente in einer anderen Sprache als Spanisch abgefasst sind.
3. Vollstreckung des Urteils
Sobald das spanische Gericht dem Antrag stattgegeben hat, wird das deutsche Urteil in Spanien in der gleichen Weise vollstreckt, als wäre es von einem spanischen Gericht erlassen worden (Pfändungen, Suche nach Vermögenswerten, usw.), es sei denn, das Gericht ist der Auffassung, dass die spanische öffentliche Ordnung verletzt wurde (im Wesentlichen Verletzung der Grundrechte, einschließlich der nicht ordnungsgemäßen Mitteilung des Verfahrens oder der Tatsache, dass in Spanien bereits ein ähnliches Verfahren läuft). Wichtig ist, dass der Sachverhalt nicht erneut geprüft wird und die Entscheidung des deutschen Gerichts akzeptiert wird.
4. Anwendungsbereich der Verordnung
Wie bereits erwähnt, gilt die Verordnung nur für Zivil- und Handelssachen, was bedeutet, dass Entscheidungen in Straf-, Steuer- oder Verwaltungssachen ausgeschlossen sind. Es sollte jedoch auch bedacht werden, dass es in vielen familienrechtlichen Angelegenheiten spezifischere internationale Übereinkommen gibt, die daher Vorrang hätten (Unterhalt, Minderjährige usw.).
Schlussfolgerung
Auch wenn die Vollstreckung einfacher und unkomplizierter ist als in der Vergangenheit, ist eine rechtliche Beratung nach wie vor erforderlich, um eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Vollstreckung auch in materieller und nicht nur in formeller Hinsicht erfolgreich ist.