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Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren

30/11/2023
| Dr. Thomas Rinne, Lidia Minaya Moreno
Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren

In Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug sind die Prozessparteien und das Gericht immer wieder vor Herausforderungen gestellt, wenn die Parteien es übersehen haben, in einem Vertragsverhältnis das anwendbare Recht klar zu bestimmen oder wenn ein Recht gewählt worden ist, dass nicht mit dem Recht übereinstimmt, das am Gerichtsort gilt. Es kommt in der grenzüberschreitenden Vertragspraxis gar nicht so selten vor, das die Vertragsparteien sich bewusst nicht auf das Recht des einen oder anderen Vertragspartners verständigen wollen, sondern ein “neutrales“ Recht vereinbaren. Eine gewisse Beliebtheit hat dabei z.B. das schweizerische Recht, weil die Schweiz per se als neutral gilt.

Die Parteien machen sich aber im Allgemeinen keine Vorstellung davon, was es bedeutet, wenn ein Gericht berufen ist über einen Streit zu entscheiden, der nicht dem Recht unterliegt, das am Gerichtsort gilt. Denn es ist einem deutschen Richter nicht möglich, sich in eine fremde Rechtsordnung für einen speziellen Fall einzuarbeiten. Der Richter ist aber nach dem deutschen Prozessrecht verpflichtet, das geltende Recht zu ermitteln und hierfür greift er dann regelmäßig auf die Expertise von Sachverständigen zurück. Häufig werden Anfragen auf Benennung geeigneter Sachverständige an das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht („MPI“) gerichtet. Das MPI hat seinen Sitz in Hamburg. Als Sachverständige kommen nicht nur institutsangehörige Wissenschaftler, sondern auch sonstige juristische Experten in einem bestimmten Auslandsrecht oder Rechtsgebiet in Betracht; häufig sind dies auch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte.

In diesem Zusammenhang hat das Max-Plack-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Oktober 2023 die sehr hilfreichen „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren für Gerichte, Sachverständige und Parteien“ herausgegeben. Diese Leitlinien bieten den schon im Titel genannten Beteiligten in derartigen Verfahren eine gute Handreichung, wie die von Fall zu Fall anders gestalteten Herausforderungen bei Zivilverfahren (vor allen Dingen im Wirtschaftsrecht) gemeistert werden können. Die Hamburger Leitlinien sind auf der Webseite des MPI per Download erhältlich.

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