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Gibt es zukünftig Online-Gerichtsverfahren in Deutschland?

28/09/2018
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand LL.M.
Gibt es zukünftig Online-Gerichtsverfahren in Deutschland?

Während die Digitalisierung in weiten Teilen des Wirtschaftslebens voranschreitet, arbeitet das deutsche Gerichtswesen noch größtenteils „offline“. Die Einführung des sogenannten „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“ (beA), über das Teile der Kommunikation mit den Gerichten elektronisch abgewickelt werden sollen, ist zwar nach anfänglichen Startschwierigkeit online. Auch die Einreichung von Mahnbescheiden und Schutzschriften funktioniert online. „Luft nach oben“ ist aber durchaus vorhanden.

Der Stadtstaat Hamburg will nun eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung von Gerichtsverfahren einnehmen und hat in die Justizministerkonferenz der Bundesländer den Vorschlag eines Pilotprojektes für ein „Online-Gerichtsverfahren“ eingebracht. Dieser sieht vor, dass der Kläger bei einem Streitwert unter EUR 1.000,00 die Klage über eine Online-Maske einreichen kann. Danach allerdings geht es im „realen Leben“ weiter. Möglichst kurzfristig soll das Gericht dann eine mündliche Verhandlung anberaumen. Der Bundesstaat Hamburg kann das Projekt selbstständig planen und durchführen, da die Justiz Sache der Bundesländer ist. Allerdings ist eine Anpassung der deutschen Zivilprozessordnung notwendig, die wiederum auf Bundesebene durch den Bundestag entschieden werden muss. Einen Zeitplan für das Pilotprojekt gibt es noch nicht.

Fraglich ist, ob das Projekt tatsächlich ein Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz ist. Denn bis auf die Einreichung der Klage ändert sich wenig. Zudem stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit der Einreichung über das Internet nicht eher zu mehr unüberlegten oder sogar querulatorischen Klageeinreichungen führt. Ein Anwaltszwang herrscht in den Verfahren nicht. Letztlich wird die Erfahrung zeigen, ob das Pilotprojekt eine gute Idee war und andere Bundesländer folgen werden.

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