Gewährleistungsversicherungen (W&I Insurance) ‒ Bilanzgarantien | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Gewährleistungsversicherungen (W&I Insurance) ‒ Bilanzgarantien

31/05/2024
| Florian Roetzer, LL.M.
Gewährleistungsversicherungen (W&I Insurance) ‒ Bilanzgarantien

In der abschließenden Ausgabe unserer Reihe zu Gewährleistungs-
versicherungen gehen wir auf die in Transaktionspraxis wichtigen Bilanzgarantien ein. Dies gilt vor allem für Käufer, wenn diese das Zielunternehmen auf der Grundlage der Jahresabschlüsse bewerten.

Die W&I-Versicherungen unterscheiden bei der Prüfung der Versicherbarkeit von Bilanzgarantien, ob sich diese auf geprüfte oder ungeprüfte Jahresabschlüsse beziehen. Bei Abschlüssen, für die ein uneingeschränkter Bestätigungs-
vermerk eines Abschlussprüfers vorliegt, sind die Versicherung regelmäßig bereit, den Bestätigungsvermerk in der Police zu spiegeln. Eine Garantieaussage, nach der der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zielunternehmens vermittelt, ist danach versicherbar. Voraussetzung ist stets, dass die Jahresabschlüsse im Rahmen der Financial Due Diligence auf der Grundlage der weiteren vom Verkäufer offengelegten Informationen geprüft werden.

Die Versicherbarkeit von Jahresabschlüssen, für die nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden ist, hängt von den vom Abschlussprüfer adressierten Mängeln ab. Auch derartige Jahresabschlüsse können also ‒ wenn auch nur limitiert ‒ versicherbar sein.

Beziehen sich die Bilanzgarantien auf Abschlüsse, die einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900 unterzogen worden sind, kann folgende Garantieaussage versicherbar sein: Der Jahresabschluss gibt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zielunternehmens im Wesentlichen nicht unrichtig wieder bzw. stellt diese nicht in wesentlicher Weise falsch dar. Es wird also nicht positiv ein bestimmter Zustand bestätigt. Vielmehr wird negativ erklärt, dass dem Abschlussprüfer keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die einen Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften nahelegen. Prüferisch durchgesehene Abschlüsse sind nur versicherbar, wenn diese einer angemessenen Financial Due Diligence unterzogen worden sind.

Bei Jahresabschlüssen, die weder Gegenstand einer Prüfung noch einer prüferischen Durchsicht sind, erwarten die W&I-Versicherer eine umfassende Financial Due Diligence. Welche Prüfungsanforderungen im Rahmen der Due Diligence konkret erforderlich ist, hängt von Größe und Branche des Zielunternehmens ab. In der Praxis sollte daher der Prüfungsumfang zuvor mit der Versicherung bzw. dem Versicherungsmakler abgestimmt werden. Ist der Jahresabschluss zum Zeitpunkt des Abschlusses des Unternehmenskaufvertrages noch nicht geprüft, steht diese jedoch noch aus, kann mit der Versicherung eine spätere Erweiterung des Versicherungsumfangs vereinbart werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Transaktionsdokumentation auf Englisch abgefasst wird. In Bilanzgarantien werden häufig Formulierungen verwendet, die dem angelsächsischen Rechtsraum entstammen. Es ist darauf zu achten, dass die Einordnung des englischen Begriffs in die deutsche Rechtsordnung und damit der Versicherungsumfang klar bestimmt ist.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!