Gesetzliche Neuerungen in Bezug auf Hypotheken | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Gesetzliche Neuerungen in Bezug auf Hypotheken

29/03/2019
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Gesetzliche Neuerungen in Bezug auf Hypotheken

Am vergangenen 16. März hat der spanische Staatsanzeiger das Gesetz 5/2019 über Immobilienkreditverträge veröffentlicht, welches wichtige Neuerungen im Bereich der Hypothekendarlehen einführt.

Das erwähnte Gesetz, irrtümlicherweise häufig „neues Hypothekengesetz“ genannt,dient u.a. zur Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher. Das Gesetz tritt am 16. Juni 2019 in Kraft und ist, mit Ausnahme der Vorschriften betreffend vorzeitiger Fälligkeit, nur auf Kreditverträge anwendbar, die nach dem erwähnten Datum zustande kommen.

Zur vorzeitigen Fälligstellung führt das Gesetz, in Anlehnung an Modelle unseres Umfelds, wie z.B. das deutsche oder das italienische, folgende Neuerungen ein: Die Laufzeit des Vertrags wird in zwei Hälften eingeteilt. Wenn der Zahlungsverzug während der ersten Hälfte eintritt, kann der Kreditgeber den gesamten Restbetrag nur dann fällig stellen, wenn der Kreditnehmer mit mehr als 3% des Kreditbetrags in Verzug ist und mindestens 12 Raten unbezahlt geblieben sind. Tritt der Zahlungsverzug während der zweiten Hälfte der Laufzeit ein, müssen mindestens 7% des Kreditbetrags und 15 Raten unbezahlt geblieben sein. Andere wichtige Neuheiten sind folgende:

  • Die sogenannten Mindestzinsklauseln („cláusulas suelo“), mithilfe derer bei Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz ein Mindestzinssatz festgelegt wird, werden ausdrücklich verboten.
  • Der Steuersatz der Stempelsteuer wird auf 0% gesetzt, womit diese Steuer in der Praxis nicht mehr existiert.
  • Die Notar-, Grundbuch – und Servicedienstleisterkosten, die bei der Formalisierung des Kreditvertrags entstehen, sind vom Kreditgeber zu tragen. Der Kreditnehmer trägt die Kosten für die Wertschätzung der Immobilie.

Es handelt sich folglich um ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes und zur Einführung von Maβnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Werbung im Bereich von hypothekarisch besicherten Kreditverträgen.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!