Gesellschaftsrechtliche Pflichten im ersten Semester

Wir befinden uns mitten im Semester, Zeit, in der die Unternehmen in Spanien den meisten ihrer handelsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Unbeschadet von Sonderfällen (börsennotierte Unternehmen usw.) müssen alle Unternehmen folgende Verpflichtungen einhalten:
1. GENEHMIGUNG UND HINTERLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss umfasst in der Regel die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Geschäftsbericht für das vergangene Jahr (je nach Größe des Unternehmens gibt es Abweichungen).
a. Die erste Frist, die bis zum 31. März läuft, ist die der Verwalter, der den Jahresabschluss erstellt und die Ausschüttung von Dividenden vorschlägt.
b. Die Wirtschaftsprüfer müssen die Abschlüsse prüfen, wenn die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe dazu verpflichtet ist oder wenn sie sich für eine freiwillige Prüfung entschieden hat (üblich bei multinationalen Unternehmen).
c. Innerhalb von sechs Monaten muss eine Hauptversammlung (oder der alleinige Gesellschafter) den Jahresabschluss genehmigen. Bei Gesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, endet diese Verpflichtung daher am 30. Juni.
d. Nach der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist das Unternehmen verpflichtet, diese beim Handelsregister einzureichen. Dieses Verfahren ist für alle Unternehmen obligatorisch, und die Frist für die Hinterlegung beträgt einen Monat ab dem Datum der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung. Wir sind also außerhalb der Sechsmonatsfrist, wenn auch nur knapp, da diese Verpflichtung Ende Juli auslaufen würde.
e. Die jedes Jahr vom Handelsregister veröffentlichten Formulare müssen überprüft werden, da neue Anforderungen und Dokumente eingeführt werden können: Transaktionen mit verbundenen Parteien, Umweltverpflichtungen, usw.
2. LEGALISIERUNG DER UNTERNEHMENSBÜCHER
Die Unternehmen müssen eine ordnungsgemäße Kontrolle über ihre Geschäftsbücher führen, die auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen. Die Legalisierung der Bücher muss vor Ende April erfolgen. Es handelt sich um eine telematische Beglaubigung. Die wichtigsten Geschäftsbücher, die vom Unternehmen geführt werden müssen, sind:
- Protokollbuch: Darin werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung oder des Verwaltungsorgans festgehalten.
- Gesellschafterregister: Hier werden die Gesellschafter des Unternehmens eingetragen. Dieses Buch muss aktualisiert werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an den Anteilen im vorigen Jahr geändert haben.
- Vertragsbuch: Wichtig für Unternehmen mit einem Alleingesellschafter, da alle Verträge mit der Muttergesellschaft eingetragen und legalisiert werden müssen, wenn neue Verträge im vorigen Jahr abgeschlossen werden.
- Buchhaltungsbücher
Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, wenn Sie Zweifel an diesen Pflichten haben, da sie je nach Art und Größe des Unternehmens unterschiedlich sind.