Führende Eisenbahnunternehmen wegen Marktaufteilung zu Millionenstrafe verurteilt
Am 29. September 2021 verabschiedete die spanische Wettbewerbsbehörde („CNMC“) einen Beschluss im Rahmen eines Sanktionssverfahrens gegen die wichtigsten Betreiber von Sicherheits-, Signalisierungs- und Kommunikationssystemen für Eisenbahnlinien in Spanien.
Am 27. August 2018 leitete die Behörde ein Sanktionsverfahren gegen SIEMENS RAIL, SIEMENS, S.A., THALES, COBRA, NOKIA, ALSTOM, BOMBARDIER und CAFS (und bestimmte Führungskräfte dieser Unternehmen) wegen möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsgesetz (Art. 1) und AEUV (Art. 101) ein.
Die Behörde befand das Vorliegen einer fortdauernden Zuwiderhandlung (die Bildung eines Kartells), in dessen Rahmen die Unternehmen zwischen 2002 und 2017 mindestens 82 Ausschreibungen des Verkehrsministeriums, des Verwalters der Eisenbahninfrastruktur und der ADIF im Gesamtwert von 4.142.000.000.000,- € gemeinsam durchführten. Gegenstand dieser Ausschreibungen war die Ausführung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Kommunikationssicherheits- und Schutzsystemen für Hochgeschwindigkeits- und konventionelle Eisenbahnstrecken.
Bezüglich der Vorgehensweise nutzten die sanktionierten Unternehmen die speziell gegründeten zeitlich begrenzten Arbeitsgemeinschaften („UTE“). Diese sind rechtlich zulässige und gültige Instrumente der geschäftlichen Zusammenarbeit, sofern nachgewiesen werden kann, dass ihre Mitglieder sich nicht allein an den Ausschreibungen hätten beteiligen können oder dass ihre Gründung den Kriterien der Geschäftslogik entspricht.
Der Beschluss erklärt, dass die Arbeitsgemeinschaften das Hauptinstrument des Kartells waren und es keine berechtigten Gründe gab, die ihre Gründung gerechtfertigt hätten. Die Unternehmen einigten sich darauf, welche Arbeitsgemeinschaft den Zuschlag für die einzelnen Ausschreibungen erhalten sollte, und die übrigen Unternehmen reichten Deckungsangebote ein. So sicherten die Teilnehmer die Vergabe der Aufträge, indem sie vorgaben, miteinander zu konkurrieren.
Die Behörde ist der Ansicht, dass die Auswirkungen des Kartells zu einem Anstieg der von der Verwaltung zu tragenden Kosten geführt haben, was zudem einen Verlust für die Steuerzahler bedeutet.
Deshalb befand die Behörde das Vorliegen eines sehr schweren Verstoßes gegen das spanische Wettbewerbsgesetz (Art. 1) und AEUV (Art. 101), und verhängte Geldstrafen von insgesamt 127.348.032,- € sowie Geldstrafen von insgesamt 483.000,- € gegen einige der Führungskräfte. Da die von SIEMENS RAIL und SIEMENS zur Verfügung gestellten Informationen der Behörde bei der Zerschlagung des Kartells halfen, wurden ihre Geldstrafen sowie die einer Führungskraft um 50% herabgesetzt. Es wird erwartet, dass die Unternehmen vor dem spanischen Nationalen Gerichtshof gegen die Geldstrafen Berufung einlegen werden.
Dieser Fall beweist erneut, dass die Untersuchung von Kartellen, insbesondere von solchen, die den öffentlichen Sektor betreffen, eine der obersten Prioritäten der Behörde ist.