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Externer oder unternehmensinterner Compliance Officer?

31/01/2018
| Fernándo Íscar Álvarez
Externer oder unternehmensinterner Compliance Officer?

Die Einrichtung eines Programms zur Vermeidung von strafrechtlichen Risiken erfordert die Ernennung eines Compliance Beauftragten. Der Compliance Beauftragte, auch Compliance Officer genannt, ist nach Par. 31.bis des spanischen Strafgesetzbuches ein Organ der Gesellschaft. Jedoch kann die Gesellschaft für die Ausübung dieses Amtes sowohl einen Angestellten der Gesellschaft als auch eine nicht der Gesellschaft angehörende Person wählen.

Der Compliance Officer hat die Aufgabe die Erfüllung des Compliance Programms zu beaufsichtigen. Folglich macht es Sinn, wenn der Compliance Beauftragte der Gesellschaft angehört. Mit Ausnahme der kleinen Unternehmen, wo das Amt des Compliance Officers vom Geschäftsführer ausgeübt werden kann, wird dieses Amt in der Regel von leitenden Angestellten in verantwortungsvollen Positionen übernommen. Oft ist es aber auch schwierig, eine geeignete Person innerhalb der Firma zu finden, da eine solche Amtsübernahme auch eine entsprechende Ausbildung voraussetzt. In diesen Fällen bietet sich die Möglichkeit an, einen externen Compliance Officer zu beauftragen.

Der externe Compliance Beauftragte nimmt seine Funktion wahr, indem er regelmäßige Berichte der verschiedenen Unternehmensabteilungen erhält, das Whistleblowing überwacht, Zwischenfälle registriert und bearbeitet und Mitarbeiter des Unternehmens schult.

Die Vorteile eines externen Compliance Officers sind eindeutig:

  • Professionalität und spezifische Ausbildung.
  • Unabhängigkeit und Objektivität bei der Aufsichtsführung.
  • Schutz der übermittelten Information durch Berufsgeheimnis und Verschwiegenheitspflicht.
  • Existenz einer Berufshaftpflichtversicherung.
  • Ersparnis der Ausbildungskosten des Compliance Beauftragten.

Aufgrund der genannten Vorteile scheint die Verallgemeinerung des externen Compliance Beauftragten nur eine Frage der Zeit zu sein.

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