EU prescht mit Sammelklageprojekt vor
Seit dem Dieselskandal wird in Deutschland die Einführung einer Musterfeststellungsklage wieder intensiv diskutiert. Allgemein wird der Vorteil von Sammelklagen für Verbraucher darin gesehen, dass Kläger, die ihr Vorgehen bündeln, gegenüber Großkonzernen bessere Erfolgsaussichten haben als der einzelne Kläger. Gleichzeitig wird vor Auswüchsen gewarnt, die aus solchen Verfahren in den USA bekannt sind – häufig entsteht dort der Eindruck, dass die Rechtsanwaltskanzleien die wahren Gewinner solcher Verfahren sind. Mit Blick auf die Möglichkeit von Sammelklagen im Dieselskandal hat der deutsche Gesetzgeber ein entsprechendes Vorhaben auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf liegt vor und soll in Kürze verabschiedet werden.
Parallel dazu hat die EU-Kommission im April 2018 einen Entwurf für Sammelklageverfahren in der EU vorgelegt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission werden verschiedene Szenarien unterschieden:
- Wenn die Zahl der Geschädigten bekannt ist und diese einen vergleichbaren Schaden erlitten haben, können Verbraucherverbände für die Geschädigten auf Schadensersatz klagen;
- Wenn der Schaden für den einzelnen Geschädigten so gering ist, dass sich für ihn eine Klage nicht lohnt, kann ein Verbraucherverband auf Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Stelle klagen;
- In komplexen Fällen – wozu wohl auch der Abgasskandal zählen würde – könnte ein nationales Gericht zumindest die allgemeinverbindliche Feststellung treffen, dass EU-Recht verletzt wurde; jeder Geschädigte müsste dann aber trotzdem individuell Klage erheben, er könnte sich aber auf das Feststellungsurteil berufen.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob der deutsche Gesetzentwurf kurzfristig verabschiedet wird; sonst bleibt nur das Abwarten auf die entsprechende EU-Richtlinie.