EU-Kommission Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung
Frei nach dem Motto “Schwerter zu Pflugscharen” hat sich die EU-Kommission unter dem freundlich klingenden Namen „Transparenz-vorschriften“ etwas Originelles ausgedacht. Und zwar ist für grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien, die „bestimmte Merkmale und Kennzeichen aufweisen und Regierungen Verluste verursachen können“ geplant, dass sie „nun Steuerbehörden unaufgefordert gemeldet werden (müssen), bevor sie zum Einsatz kommen“. So sieht es der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU vom 21.6.2017, vor. Meldepflichtig werden sein auch Steuerberater und Anwälte. Das liest sich ein bisschen so, als ob diese demnächst allesamt ehrenamtlich als Steuerbeamte verpflichtet werden. Die Reaktion des Deutschen Anwaltvereins ließ nicht auf sich warten. Am selben Tag der EU Pressemitteilung vom 21.6. heißt es von dort: „Wenn ein Rechtsanwalt seinen Mandanten in Steuerangelegenheiten auf rechtlich zulässige Weise berät, dann gibt es keine Gründe, das Berufsgeheimnis außer Kraft zu setzen“. Dem ist nicht zu widersprechen.
Was ist zu melden? In dem Factsheet der EU Kommission werden die meldepflichtigen Handlungen dargestellt. Der Rechtssicherheit wegen sollten diese konkret dargestellt sein, was bei sich jederzeit wandelnden Strategien zur Steuerersparnis schwierig sein wird.
Ohne der tax evasion das Wort zu reden: aber solange „aggressive“ Steuerplanungsstrategien legal sind, dann sollte es Aufgabe der Gesetzgeber sein, ihr lückenhaftes Regelwerk zu überarbeiten, statt Anwälten und Steuerberatern diese Aufgabe quasi im Wege der Amtshilfe zu übertragen. Anwälte und Steuerberater helfen, Steuern zu sparen im Rahmen des gesetzlich Erlaubten, freundlich, unauffällig oder auch kreativ. Werden Steuern unrechtmäßig nicht gezahlt, so ist es Aufgabe der Steuerbehörden, dies im Rahmen von Prüfungen zu unterbinden.
Zwangsmaßnahmen der Obrigkeit zur Anzeige und Kollaboration haben einen unangenehmen Beigeschmack, auch in Deutschland.