Eu Inc.: Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform
Am 28. März präsentierte die Europäische Kommission den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimen – EU Inc.“, mit dem eine neue Gesellschaftsform in der EU eingeführt wird.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Gesellschaftsform handelt, die keine der bereits bestehenden Gesellschaftsformen (SA, SL, GmbH, AG, usw.) in den verschiedenen nationalen Rechtssystemen ersetzt.
Gemäß dem Vorschlag handelt es sich um eine GmbH, die über eine eigene, von den nationalen Rechtsformen abweichende Regelung verfügt. Allerdings wird das nationale Recht jedes Landes ergänzend zur Anwendung kommen, was eine verpasste Gelegenheit darstellt, eine auf EU-Ebene völlig eigenständige Gesellschaftsform zu schaffen.
Eines der Hauptanliegen ist eine schnelle und reibungslose Gründung. Es wird ein schnelles Gründungs- und Registrierungsverfahren („fast track“) in nur 48 Std. und mit Kosten von max. 100 € in bestimmten Fällen vorgesehen. Auch die für die Inbetriebnahme erforderlichen Formalitäten sollen vereinfacht werden, indem die digitale Übermittlung aller Informationen direkt an die Steuer-, Sozialversicherungs- und Geldwäschebekämpfungsbehörden vorgesehen ist (Prinzip „once only“).
Eine wichtige Neuerung gegenüber der spanischen GmbH besteht darin, dass zum Zeitpunkt der Gründung kein Mindestkapital vorgeschrieben ist. Es sind verschiedene Arten von Aktien zulässig, einschließlich solcher mit Mehrfachstimmrecht.
Was die Übertragung von Gesellschaftsanteilen betrifft, sind hierfür einfache und weitgehend digitale Verfahren vorgesehen.
Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung: I.d.R. muss die Gesellschaft ihre Geschäfte vollständig online abwickeln. Es wird standardisierte Satzungsvorlagen geben, die zweisprachig sein werden (in der Amtssprache des Gründungslandes und in der in der internationalen Geschäfts- und Finanzwelt üblichen Sprache, also Englisch). Außerdem ist die Einführung einer EU-weit gültigen digitalen Vollmacht vorgesehen, mit der Vertreter der Gesellschaft auf elektronischem Wege bevollmächtigt werden können.
Diese Initiative zielt unserer Meinung nach darauf ab, die bestehende Bürokratie bei der Gründung einer Gesellschaft zu vereinfachen, indem Formalitäten beschleunigt und Verfahren vereinfacht werden. Die Komplexität und der übermäßige bürokratische Aufwand in Europa werden als Hemmnis für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen wirtschaftlichen Kontext angesehen, und Initiativen dieser Art versuchen, die bestehenden Vorschriften in dieser Hinsicht zu korrigieren und zu harmonisieren. Es bleibt abzuwarten, ob dies gelingen wird, da wir in den letzten Jahren zahlreiche erfolglose Initiativen dieser Art erlebt haben (denken wir z.B. an die „sociedad limitada nueva empresa“) und zudem die europäischen Genehmigungsverfahren bei weitem nicht die für eine rasche Umsetzung des Projekts erforderliche Schnelligkeit aufweisen: Im besten Fall ist das Inkrafttreten für 2028 vorgesehen.iche Schnelligkeit aufweisen: Im besten Fall ist das Inkrafttreten für 2028 vorgesehen.