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Erste Urteile in Spanien im Fall Volkswagen

30/11/2016
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Erste Urteile in Spanien im Fall Volkswagen

Seit Beginn des VW-Abgasskandals haben zahlreiche Verbraucher in Spanien, ebenso wie in anderen Ländern, gegen VW geklagt und die Auflösung des Kaufvertrags mit der Begründung beantragt, das Fahrzeug entspreche wegen überhöhten Schadstoffemissionen nicht den im Angebot erwähnten Charakteristiken, was eine Nichterfüllung des Vertrags darstelle.

Eine erste Analyse könnte dazu führen, die Nichterfüllung für offensichtlich zu halten und dem Antrag der Kläger stattzugeben, da der Hersteller ausserdem anerkannt hat, die betroffenen Fahrzeuge mit einem Mechanismus versehen zu haben, der erlaubt, die Ziffern der Schadstoffemissionen zu manipulieren.

Trotzdem lehnen die meisten der bisher in dieser Sache ergangenen Urteile das Begehren der Kläger ab, weil verstanden wird, dass trotz des offensichtlichen betrügerischen Willens des Herstellers, die Manipulation keine essentiellen Charakteristiken der Fahrzeuge betrifft. Eine Vertragsauflösung sei nicht angebracht, weil der Hersteller sich dazu verpflichtet habe, die manipulierten Elemente zu ersetzen.

Bisher hat nur ein Gericht erster Instanz einer Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger 10 % des Fahrzeugwertes zu zahlen, da gegen den guten Glauben verstossen worden sei und weil es sich “um eine Massenaktion handelt, die eine Verbraucherallgemeinheit betrifft und einen Betrug der Kontrollbehörden sowie einen Verstoss gegen grundlegenden Normen der Branche darstellt und sich auf ein Gemeingut wie die Umwelt auswirkt”.

Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden, so dass es noch nicht rechtskräftig ist.

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