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Entwurf eines königlichen Dekrets für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGTBI-Personen in Unternehmen

28/06/2024
| Sandra Schramm
Entwurf eines königlichen Dekrets für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGTBI-Personen in Unternehmen

Der spanische Ministerrat hat am 4. Juni 2024 einen sehr fortschrittlichen Entwurf eines königlichen Dekrets für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von homosexuellen, transsexuellen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (im Folgenden LGTBI) ins Gesetzgebungsverfahren freigegeben.

Der Grundstein für diese Maßnahme wurde bereits mit Art. 15 des Gesetzes 4/2023 vom 28. Februar gelegt. Danach besteht für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten die Verpflichtung zur Einführung und Durchsetzung von Maßnahmen für eine tatsächliche und effektive Gleichstellung von LGTBI – Personen im Unternehmen.  

Der Entwurf regelt in Artikel 8.3 und der Anlage I den konkreten Mindestinhalt der durch Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung umzusetzenden Maßnahmen.

Hierzu zählen unter anderem folgende Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsklauseln, die dazu beitragen sollen, ein günstiges Umfeld für die Anerkennung der Vielfalt und Nichtdiskriminierung von LGTBI – Arbeitnehmern im Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die Unternehmen haben durch die in den Tarifverträgen festzulegenden Maßnahmen zur Beseitigung von Stereotypen beim Zugang zur Beschäftigung von LGTBI-Personen beizutragen, insbesondere durch Schulung der an der Personalauswahl beteiligten Personen.

Ein wesentlicher Punkt des Entwurfs bildet die Verpflichtung der Unternehmen zur Schaffung von Ausbildungsplänen und spezifischen Modulen zur Durchsetzung der Rechte von LGTBI-Personen am Arbeitsplatz mit besonderem Schwerpunkt auf Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.

Folgende wichtige Mindestaspekte müssten hierbei unter anderem abgedeckt werden:

- Allgemeine Kenntnis und Verbreitung der geplanten LGTBI-Maßnahmen, die in dem/den im Unternehmen geltenden Tarifvertrag/Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sind

- Kenntnis der Definitionen und grundlegenden Konzepte zur sexuellen, familiären und geschlechtlichen Vielfalt für die tatsächliche und effektive Gleichstellung

- Bekanntmachung und Verbreitung des Protokolls zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von diskriminierender Belästigung oder Gewalt aufgrund von Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Identität, des Geschlechtsausdrucks und der sexuellen Merkmale

- Maßnahmen für die Förderung und Gewährleistung einer Sprache, die die Vielfalt der LGTBI – Personen am Arbeitsplatz respektiert.

- usw.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet der Schutz vor LGTBI-feindlichem Verhalten im Arbeitsleben, insbesondere die Ausweitung der Kündigungsgründe im Falle der Diskriminierung von LGTBI – Personen.

Bleibt abzuwarten, ob dieser Gesetzesentwurf für die Gleichstellung nicht nur als Gesetz in Kraft tritt, sondern auch zu einem Umdenken im Umgang und der Sprache mit LGTBI-Personen innerhalb und außerhalb Arbeitswelt beitragen wird.

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