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Eine Reform der Normen bezüglich Prozesskostenauferlegung?

30/04/2018
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
¿Reforma en las normas sobre imposición de las costas procesales?

Im spanischen Zivilprozessrecht gilt die Grundregel, daß der Unterliegende sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat, d.h. der Verlierer hat dem Sieger alle Kosten zu erstatten. Nur wenn der Richter der Ansicht ist, daß ernste Zweifel bezüglich der Sach- oder Rechtslage gegeben sind, wird er dem Unterliegenden die Kosten nicht auferlegen, d.h. in dem Fall trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

Im September vergangenen Jahres hat die Fraktion der sozialistischen Partei (PSOE) im spanischen Kongress eine Gesetzesänderung beantragt, da sie der Auffassung ist, daß die erwähnte Grundregel das Recht auf effektiven gerichtlichen Schutz einschränkt, insbesondere für die Bürger mit geringerem Einkommen. Die Fraktion argumentiert wie folgt: Da der Einzelne das Risiko eingeht im hypothetischen Fall eines ablehnenden Urteils eine häufig nicht unbeachtliche Summe für Prozesskosten bezahlen zu müssen, wird er sich die Einleitung eines Prozesses zweimal überlegen und sich vielleicht sogar aufgrund der Kosten davon abhalten lassen, so daß ihm der rechtmäßige Zugang zum effektiven gerichtlichen Schutz verwehrt bleibt. Der Vorschlag lautet folglich, die vor 1984 gültige Regelung, wonach eine Kostenauferlegung nur im Falle von bösgläubiger Prozessführung in Frage kam, wieder einzuführen.

Die Fraktion der “Partido Popular” ist gegen die Änderung, da sie fürchtet, daß sich dadurch die Anzahl der Streitfälle stark erhöhen würde, wodurch die Gerichte (noch mehr) überlastet würden. Andere Fraktionen sind für Kompromisslösungen. wie z.B. die Beibehaltung der derzeitigen Grundregel mit Ausnahmen, z.B. in Verbraucherangelegenheiten.

Wünschenswert wäre, eine ausgeglichene Lösung zu finden, die einerseits kein Hindernis für den effektiven gerichtlichen Schutz des Einzelnen darstellt und andererseits auch denjenigen schützt, der sich gezwungen sieht, einen Rechtsstreit (mit entsprechenden Kosten) zu beginnen und ein obsiegendes Urteil erhält.

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