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Ein Beispiel für die Ineffizienz der Justiz

29/04/2016
| Dr. Carlos Wienberg
Ein Beispiel für die Ineffizienz der Justiz

In einem gerichtlichen Verfahren außerhalb von Barcelona ist mit anderthalb Jahren Vorlauf der Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Die Parteien müssen zu dem Termin alle Beweismittel beibringen, derer sie sich im Prozess bedienen wollen. Der Kläger sorgt dafür, dass zwei Zeugen und drei Sachverständige zu dem Termin erscheinen, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Geld verbunden ist.

Bevor die mündliche Verhandlung beginnt, stellt der Beklagte den Antrag, das Verfahren auszusetzen, da der Ausgang eines anderen Verfahrens, welches für dieses Verfahren von Bedeutung ist, abgewartet werden soll. Das Gericht befürwortet die Aussetzung und mit Zustimmung des Klägers wird der Gerichtstermin auf sechs Monate später vertagt.

Ein Richter, eine Gerichtssekretärin, eine Gerichtsgehilfin, zwei Rechtsanwälte, zwei Zeugen und drei Sachverständige haben in völlig unproduktiver Weise gearbeitet und ihre Arbeitskraft vergeudet. Das Ergebnis ist, dass nach zwei Jahren noch immer nicht einmal die mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

Allein durch folgende kleine Änderung der Prozessordnung hätte sich dies vermeiden lassen:

„Der Antrag auf Aussetzung der mündlichen Verhandlung ist mindestens einen Monat vor dem Termin einzureichen und innerhalb von sieben Tagen vom Gericht zu bescheiden“.

An diesem Beispiel sieht man auch wie es möglich ist, dass in Spanien mehr Stunden im Jahr als in Deutschland gearbeitet wird und das Pro-Kopfeinkommen dennoch geringer ist. Gemäß einer OECD Statistik werden in Spanien 1.689 Stunden im Schnitt jährlich gearbeitet während es in Deutschland 1.371 Stunden sind. Gemäß einer IWF Statistik liegt das BIP pro Kopf in Spanien bei 29.150 $ während es in Deutschland bei 44.999 $ beträgt. Die fehlende Produktivität rührt in erster Linie von einer mangelhaften Organisation, für die der beschriebene Fall ein klares Beispiel ist.

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