Eckpunkte zur Einhaltung der neuen DSGVO
30/11/2018
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Karl H. Lincke
Die Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist für in Europa tätige Unternehmen zwingend. Die neue Verordnung behandelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Verwendung.
Eckpunkte zur Einhaltung des DSGVO
- Aktualisieren Sie juristische Dokumente und führen Sie interne Prüfungen durch.
Bestimmen Sie die Notwendigkeiten des Unternehmens zur Anpassung an die DSGVO. - Fordern Sie eine Berechtigung oder Erlaubnis ein.
Wenn die aktuelle Zustimmung des Unternehmens nicht die neue Regelung erfüllt, muss diese erneut angefordert werden. - Führen Sie ein Datenverarbeitungsaudit durch.
Informieren Sie Kunden, warum ihre Daten gespeichert werden und wie damit gearbeitet wird. Mitarbeiterdaten müssen aktualisiert werden. - Bereiten Sie eine informative Mitteilung vor.
Die Angestellten müssen wissen, was die DSGVO ist und wie sie sich auf das Unternehmen auswirkt. - Sie müssen über ein Datenlöschungssystem verfügen.
Das Unternehmen muss über ein effizientes, effektives System zur Löschung der Daten verfügen. - Entwickeln Sie eine Strategie für das Krisenmanagement.
Für den Fall, dass eine solche Strategie angewendet werden muss. - Benachrichtigung der Einhaltung
Mit Aktualisierung der Medien (Website, Soziale Netzwerke und verschiedene Datenträger) muss das Unternehmen das Einhalten der Verordnung mitteilen. - Zugangsmedien
Die interessierten Benutzer müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. - Beachtung der Minderjährigkeit von unter 16-Jährigen
Kinder unter 16 Jahren benötigen die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten. - Einrichtung der Figur des Datenschutzbeauftragten (DPO)
Die EU empfiehlt, einen Datenschutzbeauftragten, also einen externen Fachmann oder Angestellten, einzuführen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der DSGVO beachtet und eingehalten werden.
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