EBITDA im M&A: Ein zentraler Faktor zur Sicherung des Investitionswerts in Spanien
Das EBITDA („Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“) hat sich als eine zentrale Kennzahl in M&A Transaktionen etabliert. Es dient sowohl als Grundlage für Unternehmensbewertungen mittels Multiplikatoren als auch als Referenzgröße für Preisanpassungsmechanismen oder Earn out-Regelungen. Trotz seiner weiten Verbreitung ist das EBITDA jedoch kein fest definierter Begriff im Rechnungslegungsrecht. Wird es als vertraglicher Parameter herangezogen, ist daher eine klare und eindeutige Definition im Vertrag notwendig.
Das EBITDA bildet das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ab. Es dient dazu, die Ertragskraft eines Unternehmens zu bewerten und dessen Fähigkeit zur Cashflow Generierung darzustellen – unabhängig von finanziellen oder buchhalterischen Sondereffekten. Die Berechnung kann jedoch je nach angewandten Kriterien und Anpassungen erheblich variieren. Folglich gibt es nicht „das eine“ EBITDA; vielmehr können für dasselbe Unternehmen unterschiedliche EBITDA Varianten entstehen.
Besonders relevant wird dies bei der Bestimmung eines variablen, aufgeschobenen Kaufpreises. In Earn out-Strukturen übernimmt nach dem Closing der Käufer die Kontrolle über das Unternehmen und hat somit Einfluss auf operative und buchhalterische Entscheidungen, die das operative Ergebnis – und damit das maßgebliche EBITDA – beeinflussen können.
Fehlt eine klare technische Definition darüber, welche Positionen einbezogen oder ausgeschlossen werden sollen, wie außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen zu behandeln sind und welche Rechnungslegungsgrundsätze gelten, steigt das Risiko von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Empfehlenswert ist daher, im Vertrag Prüfungsfristen, Informationszugangsrechte sowie gegebenenfalls die Einschaltung eines unabhängigen Experten ausdrücklich festzuhalten.
Darüber hinaus sollte die vertragliche EBITDA Definition mit den Finanzzahlen übereinstimmen, die im Rahmen der Verhandlungen als Grundlage dienten. Häufig wird in frühen Phasen mit einem normalisierten oder angepassten EBITDA gearbeitet, das auf internen Kriterien oder finanziellen Projektionen basiert. Werden diese Kriterien nicht ausdrücklich im Vertrag wiedergegeben, kann es zu Abweichungen zwischen den wirtschaftlichen Erwartungen der Parteien und der letztlich vereinbarten Berechnungsmethode kommen.