Durchsetzung standardessentieller Patente: aktuelle Rechtsprechung aus Deutschland | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Durchsetzung standardessentieller Patente: aktuelle Rechtsprechung aus Deutschland

30/11/2017
| Paetrick Sakowski
Durchsetzung standardessentieller Patente:  aktuelle Rechtsprechung aus Deutschland

Das Urteil des EuGH in der Sache Huawei/ZTE hat grundlegende Anforderungen für die kartellrechtskonforme Durchsetzung standardessentieller Patente (SEP) aufgestellt: Der Patentinhaber hat den angeblichen Verletzer zunächst angemessen auf die Patentverletzung hinzuweisen. Das OLG Düsseldorf hat in Sisvel/Haier entschieden, dass die Bezeichnung der Verletzung so zu erfolgen hat, dass der angebliche Verletzer, ggf. unter Einschaltung sachverständiger Berater, den Vorwurf überprüfen kann. Das OLG Düsseldorf verlangt hierzu keine eingehende Darstellung anhand von Claim Charts.

Erklärt der Verletze sodann seine Bereitschaft zum Abschluss eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen, hat der Patentinhaber ein konkretes Angebot vorzulegen. Lehnt der Verletzer ohne ein konkretes Gegenangebot ab, kann der SEP-Inhaber seinen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Die befassten Oberlandesgerichte haben einhellig entschieden, dass das Angebot des SEP-Inhabers nicht nur einer Evidenzkontrolle, sondern der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Streiten die Parteien über die Einhaltung der FRAND-Kriterien, stellt sich oft das Problem, dass der SEP-Inhaber vergleichbare Lizenzverträge wegen strenger Geheimhaltungspflichten nicht vorlegen darf. Das OLG Düsseldorf hat zur Lösung dieses Problems eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien angeregt. Die Altverträge sollten nur ihnen und ihren Vertretern offengelegt werden. Als Vertragsstrafe regte das Gericht im konkreten Fall einen Betrag von EUR 1 Mio. pro Verstoß an. Schließlich hat das OLG Düsseldorf zum Diskriminierungsverbot selbst Stellung genommen: Ein Angebot ist nur dann diskriminierungsfrei, wenn es nicht ohne sachlichen Grund von mit Dritten geschlossenen Lizenzverträgen abweicht. Dabei sind auch Dritten eingeräumte Rabatte zu berücksichtigen.

Fazit: Die Spielregeln, nach denen SEPs durchgesetzt werden können, werden immer detaillierter. Deutsche Gerichte werden auch in Zukunft bei ihrer Ausformung eine führende Rolle einnehmen.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!