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Die Werbung innerhalb der sozialen Netzwerke

30/11/2016
| Gerhard W. Volz, Patricia Ayala Jiménez
Die Werbung innerhalb der sozialen Netzwerke

Die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter haben sich in ein neues Spielfeld für die Werbenden verwandelt. Die Marken haben sich für diese Art von Medien entschieden und Prominente engagiert, damit durch diese ihre Werbung andere Benutzer erreicht.

Allerdings passiert es häufig, dass die Regeln, die für die Werbung innerhalb anderer Bereiche gelten, nicht auf diesen Plattformen eingehalten werden, so dass die Linie, die sie von der Schleichwerbung trennt, überschritten wird. Der Verbraucher muss zwischen Werbung und Information unterscheiden können. Aus diesem Grund gelten für das Internet und die sozialen Netzwerke die gleichen Gesetze, die für die Offlinewerbung und kommerziellen Kommunikationen gelten. Das Problem kommt dadurch zustande, dass in Spanien keine Entscheidungen in Bezug auf die Schleichwerbung in den sozialen Netzwerken, die kontinuierlich gegen die Rechtsvorschriften verstossen, vorliegen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Grossbritannien und USA, wurde in Spanien diesbezüglich noch niemand sanktioniert.

Das Problem besteht nicht in einer Rechtslücke, da die aktuellen Gesetze auch für die Werbung in den sozialen Netzwerken Anwendung finden, sondern darin, dass keine Massstäbe vorliegen, um anzugeben, dass eine kommerzielle Nachricht verschickt wird. Da keine spezifische Verordnung für diese Art von Werbung vorliegt, müssten die vorhanden Rechtsvorschriften herangezogen werden, die festlegen, dass kommerzielle Kommunikationen, die auf elektronische Art und Weise erstellt werden, als solche erkennbar sein müssen, sodass die Begriffe „publi“ oder „publicidad“ („Werbung“) enthalten sein müssen. In Anbetracht dieser Umstände, sollten für die kommerziellen Tweets das Hashtag #publi benutzt werden, um nicht gegen die geltenden Gesetze zu verstossen.

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