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Die Werbung innerhalb der Anwaltschaft

30/06/2016
| Gerhard W. Volz , Patricia Ayala Jiménez
Die Werbung innerhalb der Anwaltschaft

In der Präambel der Berufsordnung der spanischen Anwaltschaft, welche die Ausübung der Tätigkeit eines Anwalts regelt, wird festgelegt, dass diese Tätigkeit u.a. mit Würde, Integrität und Professionalität ausgeübt werden muss. Vor Jahren wurde aus diesem Grund die Werbung in diesem Bereich der Anwaltschaft als unwürdig und unehrlich angesehen. Daher war für diesen Bereich die Werbung sehr beschränkt. Bis vor einiger Zeit war die einzige Möglichkeit der Direktwerbung, das Anbringen eines Schildes an dem Gebäude der Kanzlei. 

Seit den 80er Jahren bis zum Jahr 2001 war die Werbung für die Rechtsanwälte gem. der Statuten der Anwaltschaft verboten. Dieses Verbot wurde damit begründet, dass in dieser Zeit davon ausgegangen wurde, dass die Werbung anwaltlicher Dienstleistungen mit der Vertrauenswürdigkeit des Berufs unvereinbar sei. Durch die Änderungen kam es in dem Bereich der Anwaltschaft zur Liberalisierung der Werbung und einige Einschränkungen wurden aufgehoben. In der Vergangenheit mussten sich die Rechtsanwälte in ihren Kanzleien verstecken und auf den Mandanten warten, da Werbung praktisch verboten war. Heutzutage können wir beobachten, wie die Werbung in diesem Bereich mittlerweile akzeptiert wird, so dass früher fast von einer „Zensur“ ausgegangen werden konnte und heute „alles möglich“ ist. 

Aufgrund der Verbreitung der neuen Technologien und folglich der Nutzung der sozialen Netzwerke, der Websites und des Ausmasses dieser Medien in Bezug auf die Nutzer, ist eine Regulierung und Kontrolle notwendig, und nicht nur bezüglich der konventionellen Werbung, sondern insbesondere bezüglich der Werbung, die „online“ angeboten wird.

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