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Die Übertragung von NFT in der spanischen Umsatzsteuer

31/10/2023
| Gustavo Yanes Hernández
Die Übertragung von NFT in der spanischen Umsatzsteuer

Blockchain, Kryptowährungen, Non-Fungible Tokens (NFT), Internet der Dinge (IoT) – all diese Begriffe werden mit der digitalen Revolution in Verbindung gebracht, die wahrscheinlich weitreichendere Auswirkungen haben wird als die industrielle Revolution Ende des 19. Jahrhunderts. Steuerberater sollten auf diesem Gebiet bewandert sein, da die steuerlichen Konsequenzen aus ihrer Nutzung in Geschäftsbeziehungen andernfalls nicht bestimmt werden können.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf NFT. Sie können als Krypto-Vermögenswerte definiert werden, die einen eindeutigen Eigentumsnachweis für einen digitalen Vermögenswert darstellen. Sie sind einzigartig und nicht austauschbar, da keine zwei NFT gleich sind und ihr Basiswert alles digital darstellbare sein kann, wie z.B. ein Bild, eine Grafik, ein Video, Musik oder jeder andere digitale Inhalt, sogar Kunstwerke. Seien Sie ermutigt, die berühmten CryptoKitties zu googeln, die für mehr als 7 Millionen Euro verkauft wurden.

Nachdem die digitale Datei (Bild, Video, Musik usw.) geschaffen wurde, werden NFT normalerweise mittels Blockchain erstellt, denn übertragen werden schließlich die NFT als Eigentumsnachweis am digitalen Vermögenswert. Auf der einen Seite steht also der digitale, dem NFT zugrundeliegende Vermögenswert und auf der anderen die „nicht austauschbare Wertmarke“, der NFT, der das digitale Eigentum an der jeweiligen digitalen Datei darstellt.

Mit dem Verständnis der Natur der NFT wollen wir uns nun ihren umsatzsteuerlichen Auswirkungen zuwenden. Dafür ist zu zunächst festzustellen, ob es sich um eine Warenlieferung oder eine Dienstleistungserbringung handelt. Da NFT, wie oben dargestellt, keine Kryptowährungen sind, können sie nicht als Devisen oder finanzielle Vermögenswerte angesehen werden. Auch die Warenlieferung kann anscheinend ausgeschlossen werden, da die Übertragung eines NFT bzw. des digitalen Zertifikats in den meisten Fällen nicht das Recht auf den Erwerb einer physischen, sondern einer digitalen Ware verleiht. Es muss sich also um eine Dienstleistungserbringung handeln, die jedoch in der Regel nicht auf einer vorherigen Beauftragung des Künstlers bzw. Schöpfers des Tokens beruht, weshalb sie als elektronisch vollzogen angesehen würde.

Im Anschluss muss der Ort der Leistungserbringung dieser (i.d.R. als „digital“ angesehene) Dienstleistung bestimmt werden, um festzustellen, ob die Leistung der spanischen Umsatzsteuer (IVA) unterliegt oder in einem anderen Gebiet zu besteuern ist. Dafür muss bekannt sein, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist oder nicht, und wo dieser seinen Steuerwohnsitz hat. Problematisch ist, dass bei Transaktionen über Blockchain die wahre Identität oft unbekannt ist. Zudem ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass diese digitalen Vermögenswerte häufig über Vermittler (Plattformen) versteigert oder zum Verkauf angeboten werden. Im Vertrag sollte daher die Rolle des Vermittlers und ob er im eigenen oder in fremdem Namen handelt, eindeutig festgehalten werden.

Wie deutlich geworden ist, handelt es sich um ein komplexes Thema, das eine angemessene vorherige Beratung erfordert, um alle Arten von Steuerrisiken zu vermeiden.

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