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Die steuerliche Herausforderung für Kleinstunternehmen in Spanien - KI als Geschäftsmodell

27/02/2026
| Gustavo Yanes Hernández
Die steuerliche Herausforderung für Kleinstunternehmen in Spanien - KI als Geschäftsmodell

Stellen Sie sich vor, ein Unternehmensprojekt passte in einen Rucksack: ein Laptop, ein Bankkonto und ein KI-Agent, der Angebote erstellt, Projekte entwickelt und Kunden betreut. So weit so gut. Fügen wir die Steuerbehörden hinzu, stellt sich die Frage: Kann ein Kleinstunternehmen nach Ansicht der spanischen Steuerbehörde zu produktiv sein?

Wenn in Spanien ein Unternehmen Leistungen auf Grundlage der professionellen Kenntnisse und Fähigkeiten seines Gesellschafters erbringt (Beratung, Erstellung digitaler Inhalte, Handelsvertretung usw.) und nur über eine geringe Struktur verfügt (0, 1 oder 2 Mitarbeiter), vermutet die Steuerinspektion in der Regel, dass es sich um ein Zweck- oder Zwischenunternehmen handelt. Wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das Unternehmen nur dazu dient, die Leistungen, die eigentlich vom Gesellschafter erbracht werden, in Rechnung zu stellen, kann sie ihm die Unternehmenseinkünfte zurechnen und (anstelle der Körperschaftsteuer) in der Einkommensteuer des Gesellschafters erfassen. Ferner kann sie das Geschäft als Scheingeschäft einstufen und Bußgelder verhängen, die leicht 75 % übersteigen können. Der Anreiz für die Steuerbehörde liegt auf der Hand: Die Körperschaftsteuer liegt bei etwa 25 %, während die Einkommensteuer progressiv ist und je nach Steuerklasse und Autonomer Region bis zu 45 % oder gar 54% erreichen kann.

In den Leitlinien des Steuerkontrollplans für das Geschäftsjahr 2025 kündigt die Steuerbehörde an, die Überwachung und Prüfung auf Diskrepanzen zwischen Lebensstandard und deklarierten Einkünften zu verstärken, einschließlich des missbräuchlichen Einsatzes von Zweckgesellschaften zur Umleitung persönlicher Ausgaben oder zur Verwahrung von Vermögenswerten für den privaten Gebrauch oder Scheintätigkeiten. Kleinen Unternehmen steht somit eine aggressive Kontrollkampagne bevor, die ihrer Wettbewerbsfähigkeit und dem Überleben vieler dieser Unternehmen abträglich sein kann.

Wird der Schutz der Gerichte ersucht, dann ist unsere Erfahrung leider, dass nur solide Beweise und Steuerrechtanwälte, die – und das ist wichtig – von Beginn der Steuerprüfung an die Sache begleiten, in bestimmten Fällen verhindern können, dass ein Kleinstunternehmen und seine Gesellschafter der Steuerhinterziehung beschuldigt werden, mit allen damit verbundenen Folgen.

Aus unserer Sicht ist dies ein weiteres Hindernis auf dem Weg zu einem fairen Wettbewerb. Angesichts des Einsatzes von KI, Modellen wie Micro-SaaS oder Agenten, die rund um die Uhr Dienstleistungen verkaufen und entwickeln, ist die Messung der Unternehmenssubstanz anhand der Anzahl seiner Mitarbeiter oder der Miete für Geschäftsräume veraltet und überholt. Wenn wir wettbewerbsfähige Kleinstunternehmen wollen, brauchen wir klare Regeln und Vertrauen in diese Regeln (insbesondere im digitalen Umfeld), da sonst die für das europäische Unternehmertum so notwendige Gründung und Innovation behindert werden.

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