Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen an vier Unternehmen und sechs Geschäftsleiter aufgrund Aufteilung mehrerer Ausschreibungen des spanischen Verteidigungsministeriums | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen an vier Unternehmen und sechs Geschäftsleiter aufgrund Aufteilung mehrerer Ausschreibungen des spanischen Verteidigungsministeriums

29/09/2023
| Eduardo Crespo, Aida Oviedo, Carlos Vérgez
Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen an vier Unternehmen und sechs Geschäftsleiter aufgrund Aufteilung mehrerer Ausschreibungen des spanischen Verteidigungsministeriums

Am 19. Juli 2023 erließ die spanische Wettbewerbsbehörde („CNMC“) eine Entscheidung, mit der sechs Geschäftsführer sowie vier Unternehmen, die im Bereich der Lieferung, Wartung und Modernisierung von Rüstungsgütern tätig sind, bestraft wurden, aufgrund der Aufteilung mehrerer Ausschreibungen des spanischen Verteidigungsministeriums („MINDEF“) durch zwei Kartelle.

Nach einer Beschwerde von INDRA SISTEMAS führte die CNMC im Juni und November 2021 Inspektionen in den Geschäftsräumen mehrerer Unternehmen des Sektors durch. Im Dezember 2021 leitete die CNMC Sanktionsverfahren gegen COHEMO, CASLI und deren Muttergesellschaften IC5, JPG und SDLE ein und stimmte der Ausweitung des Verfahrens auf die Muttergesellschaft von COHEMO und sechs Geschäftsführer der untersuchten Unternehmen wegen möglicher Verstöße gegen Artikel 1 des spanischen Wettbewerbsgesetzes und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu.

In ihrer Entscheidung stellt die CNMC das Vorliegen von zwei getrennten und fortgesetzten Zuwiderhandlungen fest, die in der Bildung von zwei Kartellen bestehen, durch die (i) COHEMO, JPG und SDLE Ausschreibungen des MINDEF für die Lieferung, Wartung und Modernisierung von Militärfahrzeugen von Januar 2016 bis Juni 2021 untereinander aufgeteilt haben und (ii) COHEMO und CASLI eine Rahmenvereinbarung für den Kauf von Militärcontainern von September 2019 bis Juni 2021 manipuliert haben.

Was den Modus Operandi betrifft, nutzten die betroffenen Unternehmen temporäre Gemeinschaftsunternehmen (UTE), unterzeichneten Wettbewerbsverbote und gaben bei Ausschreibungen Deckungsangebote ab, um das zuvor zwischen ihnen vereinbarte Ergebnis sicherzustellen.

Die CNMC stellte daher zwei sehr schwere Verstöße gegen Artikel 1 Wettbewerbsgesetzes und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fest, die ein Kartell darstellen, und verhängte gegen die Unternehmen und einige ihrer Führungskräfte wegen ihrer Beteiligung Geldbußen i. H. v. insgesamt 6,5 Millionen Euro. Es wurde ihnen auch untersagt, Verträge mit der staatlichen Verwaltung abzuschließen. Die Dauer und der Umfang dieses Verbots (maximal drei Jahre) wurden jedoch nicht festgelegt, da einige der sanktionierten Unternehmen bereits Programme zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln eingeführt haben.

Dieser Fall zeigt erneut, dass die Untersuchung von Kartellen eine der höchsten Prioritäten der CNMC darstellt, insbesondere wenn die Kartelle staatliche Verwaltungen betreffen. Außerdem bringt die Entscheidung zum Vorschein, dass die CNMC bei der Abwägung von Sanktionen positiv bewertet, dass einige der Unternehmen Programme zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln entwickeln.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!